Im so genannten Missbrauchsfall Staufen bei Freiburg im Breisgau fällt ein weiteres Urteil: Ein 37-jähriger Schweizer muss neun Jahre ins Gefängnis, anschliessend soll er in Sicherungsverwahrung. Doch dagegen will er sich wehren.
Neben der Haftstrafe und der Sicherungsverwahrung ordnete das Landgericht Freiburg am Montag die Zahlung von 14'000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten.
Der gelernte Maurer aus dem Kanton St. Gallen hatte zugegeben, den heute neun Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung und Zwangsprostitution.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pflichtverteidiger Robert Phleps kündigte noch im Gerichtssaal an, Revision einzulegen. Sicherungsverwahrung komme für seinen Mandaten nicht in Frage.
Der in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine 48-jährige Mutter und ihr neun Jahre jüngerer Lebensgefährte haben dies eingeräumt, beide stehen seit Mitte Juni in Freiburg vor Gericht.
Es gibt in dem Fall insgesamt acht Tatverdächtige. Der nun verurteilte Schweizer ist einer von ihnen. Er nahm das Urteil ohne äusserliche Regung entgegen.
«Das Kind war dem Angeklagten hilflos ausgeliefert», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Es handle sich um «gewaltsame und menschenverachtende Verbrechen».
Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.
Der arbeitslose Mann war laut Gericht jeweils mehr als 200 Kilometer aus der Schweiz nach Staufen bei Freiburg gereist, um sich an dem Jungen zu vergehen. Er gab sich als Polizist aus und drohte dem Jungen, er komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, sollte er sich widersetzen. Dies diente der Einschüchterung, so der Richter.
Da von dem Schweizer eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, habe sich das Gericht für Sicherungsverwahrung entschieden, sagte Bürgelin. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, sollte der Mann wieder in Freiheit kommen. Auf seinem Rechner und dem Handy seien tausende kinderpornografische Filme und Fotos gefunden worden.
Der Schweizer war den Ermittlern im österreichischen Feldkirch ins Netz gegangen, als er von der Schweiz nach Österreich einreiste. Mit einem europäischen Haftbefehl war er international zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Mit dem Strafmass bewegt sich das Gericht im oberen Mittelfeld. Rechtlich möglich in solchen Fällen sind bis zu 15 Jahre Haft. Staatsanwältin Nikola Novak hatte 13 Jahre mit anschliessender Sicherungsverwahrung gefordert, die Vertreterin der Nebenklage 12 Jahre und Sicherungsverwahrung. Verteidiger Phleps hatte sich für 8 Jahre Gefängnis ohne Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
In dem Fall, der Mitte Januar bekannt wurde, gibt es bereits Verurteilungen gegen andere Angeklagte. Sie sind jedoch noch nicht rechtskräftig, weil von Prozessbeteiligten Revision angestrebt werden oder noch möglich sind.
Im Prozess gegen die Mutter des Kindes und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten wird es ein Urteil laut Gericht frühestens Mitte Juli geben. (aeg/sda/dpa)