Der Attentäter von Halle muss sich wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen vor Gericht verantworten. Das teilte die Bundesanwaltschaft, Deueschlands oberste Anklagebehörde, am Dienstag in Karlsruhe mit.
Zudem sei der 28-jährige Stephan B. unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und Volksverhetzung angeklagt, hiess es weiter. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits am Freitag über den Eingang der Anklageschrift informiert. Dort soll der Prozess stattfinden.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Als er an der Eingangstür scheiterte, erschoss er erst eine 40 Jahre alte Passantin und dann einen 20 Jahre alten Mann. (aeg/sda/dpa)