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EU-Länder fordern von Airbnb und CO mehr Datentransparenz

EU-Länder fordern von Airbnb und CO mehr Datentransparenz

02.03.2023, 15:4002.03.2023, 15:40
FILE - The Airbnb app icon is displayed on an iPad screen in Washington, D.C., on May 8, 2021. Airbnb Inc. reports quarterly financial results on Tuesday, Feb. 14, 2023. (AP Photo/Patrick Semansky, Fi ...
Mehr Datentransparenz für Airbnb und Co.Bild: keystone

Vermittler von Unterkünften wie Airbnb sollen nach dem Willen der EU-Länder zukünftig Daten mit Städten und Gemeinden teilen. Um besser auf grossen Touristenandrang vorbereitet zu sein.

In der EU machen Kurzzeitvermietungen fast ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus. Wegen des massenhaften Touristendrangs waren einige Städte bereits aktiv geworden. So führte Amsterdam 2020 eine Registrierungspflicht für Airbnb ein. Die neuen Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen. Davon würden neben den Plattformen und Behörden auch Gastgeber und Reisende profitieren, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin Ebba Busch.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden müssen. Dies solle auch zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hiess es. Die Online-Plattformen müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.

Bessere Vorbereitung auf Touristenmassen als Ziel

Die Anbieter sollen ausserdem regelmässig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden.

Ziel der EU-Kommission war zudem, dass Städte und Gemeinden sich besser auf einen Touristenandrang vorbereiten können. So sollen etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüsste die Einigung der Minister. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. (sda/oee)

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