Der erste geplante Abschiebeflug von Asylsuchenden in Grossbritannien nach Ruanda ist kurz vor der Abreise gerichtlich gestoppt worden. London hatte mit dem Flug seinen umstrittenen Ruandapakt einläuten wollen, mit dem die konservative Regierung weitere Schutzsuchende von der Einreise ins Vereinigte Königreich abschrecken will.
Die Vereinbarung sieht vor, dass Schutzsuchende, die illegal nach Grossbritannien gelangt sind, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft in das ostafrikanische Land gebracht werden und dort gegen Zahlungen der britischen Regierung die Möglichkeit für einen Asylantrag erhalten. Selbst wenn sie dort als Flüchtlinge anerkannt werden, soll es in keinem Fall eine Rückkehr nach Grossbritannien geben.
Von britischen Gerichten gab es für den Flug zwar grundsätzlich grünes Licht, allerdings waren viele Einzelklagen erfolgreich, weshalb die Zahl der für Dienstagabend eingeplanten Passagiere in den Tagen zuvor immer kleiner wurde. In den Stunden vor dem geplanten Abflug sorgte die aussergewöhnliche Intervention des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dann dafür, dass die Zahl der Ausreisenden schliesslich auf null sank und der Flug komplett gestrichen wurde.
Die Entscheidung des Strassburger Gerichts löste gewissermassen eine Kettenreaktion aus: Die verbleibenden Betroffenen konnten sich auf die Entscheidung berufen und auch ihre eigene Ausreise zunächst erfolgreich verhindern. In gerade einmal gut einer Stunde sei der Plan für den ersten Ruanda-Flug «wie ein Kartenhaus» in sich zusammengefallen, kommentierte der BBC-Korrespondent Dominic Casciani nach der Entscheidung.
Strassburg hatte die britischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Massnahme aufgefordert, einen irakischen Asylsuchenden, der ursprünglich an Bord sein sollte, frühestens drei Wochen nach einer finalen Entscheidung in seinem in Grossbritannien laufenden Verfahren ausser Landes zu bringen. Einstweilige Massnahmen sind dem Gericht zufolge verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr eines irreparablen Schadens ausgesprochen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
Bislang hat das Strassburger Gericht auch in Grossbritannien in solchen Fragen das letzte Wort. Die jüngste Entscheidung dürfte die Debatte befeuern, ob dies so bleiben soll. Danach gefragt, deutete Premierminister Boris Johnson am Dienstag in einem Interview an, dass Änderungen nicht auszuschliessen seien.
Trotz der Aufsehen erregenden Niederlage vor Gericht will die britische Regierung an ihrem umstrittenen Plan festhalten. «Wir lassen uns nicht davon abschrecken, das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen», sagte Innenministerin Priti Patel am Dienstagabend, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg mit einer seltenen Intervention die Pläne ihrer Regierung zunächst durchkreuzt hatte. Man arbeite nun bereits daran, den nächsten Flug vorzubereiten, ergänzte Patel.
«Ich bin enttäuscht, dass Klagen und Rechtsstreits in letzter Minute dafür gesorgt haben, dass der heutige Flug nicht abheben konnte», sagte die Politikerin. Es sei sehr überraschend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich eingeschaltet habe, nachdem britische Gerichte zuvor anders entschieden hätten.
Die Vereinten Nationen und viele andere Organisationen sehen darin einen Bruch internationalen Rechts und einen gefährlichen Präzedenzfall. Sogar der zur politischen Neutralität verpflichtete Thronfolger Prinz Charles soll sich Medienberichten zufolge «entsetzt» über den Plan geäussert haben.
(sda/dpa)