Niederlande verbieten Burkas
Hidschab & Co.: islamische Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
In den Niederlanden werden Burkas in öffentlichen Gebäuden verboten. Das niederländische Parlament stimmte am Dienstag mit grosser Mehrheit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu.
Demnach dürfen Ganzkörperschleier (Burkas) und Gesichtsschleier (Nikabs) nicht mehr in staatlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, Schulen und in Spitälern getragen werden. Bei einem Verstoss droht eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro.
Die Erste Kammer des Parlaments muss dem Gesetzesvorschlag noch zustimmen. Wann das Verbot in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Die Koalition aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten hatte das Verbot bereits vor vier Jahren angekündigt. In den Niederlanden gibt es nach Schätzungen der Regierung rund 100 muslimische Frauen, die eine Burka oder einen Nikab tragen.
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In der SCHWEIZ gilt seit Juli 2016 ein Verschleierungsverbot im Kanton TESSIN. Bei einer kantonalen Abstimmung hatte 2013 eine Mehrheit dort dafür gestimmt. Im September 2016 stimmte der Nationalrat knapp dem Antrag der SVP zu, ein landesweites Burkaverbot gesetzlich zu verankern. Ob der Ständerat zustimmt, gilt als fraglich.
Auch in BULGARIEN ist das öffentliche Verhüllen künftig verboten. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz im September 2016 und begründete es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten drohender Terrorgefahr. Ausnahmen gibt es für Gebetshäuser, im Beruf oder beim Sport. Bei einem Verstoss drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750 Euro.
In BELGIEN gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Das Verfassungsgericht wies wenige Monate später eine Klage zweier Frauen zurück, die das Verbot kippen wollten.
In DEUTSCHLAND sind Burka und Nikab ebenfalls nicht generell untersagt. Allerdings gibt es Einschränkungen: Als erstes Bundesland erliess HESSEN 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. Vorausgegangen war ein Streit mit einer muslimischen Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes. (sda/dpa)
(sda/dpa)
