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Das sind die sechs zentralen Punkte des Atom-Abkommens mit dem Iran 

Das sind die sechs zentralen Punkte des Atom-Abkommens mit dem Iran 

14.07.2015, 16:3814.07.2015, 17:24
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Die EU-Aussenbeauftragte Mogherini mit den Aussenministern Irans, Grossbritanniens und den USA am Dienstag in Wien.
Die EU-Aussenbeauftragte Mogherini mit den Aussenministern Irans, Grossbritanniens und den USA am Dienstag in Wien.Bild: CARLOS BARRIA/REUTERS

Das Atom-Abkommen zwischen der internationalen Gemeinschaft und dem Iran umfasst auf mehr als 100 Seiten einen allgemeinen Teil und fünf Anhänge zu technischen Vorgängen. Die wichtigsten Punkte gemäss den Angaben der Verhandlungspartner im Überblick:

1. Reduktion der Urananreicherung

Iranische und Russische Arbeiter in einer Nuklearanlage in Busher, Iran (Archivbild).
Iranische und Russische Arbeiter in einer Nuklearanlage in Busher, Iran (Archivbild).Bild: EPA/IRAN ATOMIC ENERGY ORGANIZATION

Die Anzahl der Zentrifugen wird für zehn Jahre um mehr als zwei Drittel reduziert. Laut einem iranischen Dokument sollen in der Urananreicherungsanlage von Natans 5060 Zentrifugen verbleiben, während ihre Zahl in der verbunkerten Anlage von Fordo auf 1044 begrenzt wird. 

Der Iran sagt ausserdem zu, die Entwicklung neuer Zentrifugen zu begrenzen, damit eine rasche Erhöhung der Anreicherungskapazität ausgeschlossen ist. Bisher hat der Iran 19'000 Zentrifugen, davon sind weniger als 10'000 in Betrieb.

2. Verdünnte Uranbestände

Die verbleibenden Bestände angereicherten Urans sollen zu mehr als 95 Prozent verdünnt oder ausgeführt werden. Der Iran hat bereits nach dem Interimsabkommen von November 2013 seine Bestände von auf bis zu 20 Prozent angereicherten Urans weitgehend beseitigt. Künftig darf Teheran Uran nur noch auf 3.67 Prozent anreichern. Für eine Atombombe ist eine Uran-Anreicherung auf 90 Prozent nötig.

Die Bestände angereicherten Urans werden von aktuell fast 12'000 auf 300 Kilogramm begrenzt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Iran mindestens zwölf Monate braucht, um genug hochangereichertes Uran zum Bau einer Atombombe herzustellen. 

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3. Kontrolle der Atom-Anlagen

IAEA-Inspektoren in einer Urananreicherungs-Anlage in Natanz, Iran (Januar 2014). 
IAEA-Inspektoren in einer Urananreicherungs-Anlage in Natanz, Iran (Januar 2014). Bild: EPA/IRNA NEWS AGENCY

Der im Bau befindliche Schwerwasserreaktor von Arak soll unter Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) so modifiziert werden, dass er weniger Plutonium produziert. Weitere Schwerwasserreaktoren darf der Iran nicht errichten. 

Die verbunkerte Anlage von Fordo soll zu einem Forschungslabor umgebaut und die Zentrifugen dort nicht mehr zur Urananreicherung verwendet werden. Die einzige Anlage zur Uran-Anreicherung ist nun Natans. 

Auch verpflichtet sich der Iran, keine Wiederaufbereitungsanlage zu bauen, die für die Gewinnung von Plutonium notwendig wäre. Neben hochangereichertem Uran kann auch Plutonium zur Entwicklung von Atomwaffen verwendet werden.

4. Überprüfung durch die 5+1-Gruppe und Iran

IAEA-Hauptsitz in Wien.
IAEA-Hauptsitz in Wien.Bild: HEINZ-PETER BADER/REUTERS

Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch eine gemeinsame Kommission aus Vertretern des Iran und der 5+1-Gruppe überwacht und gesteuert. Die Einhaltung des Abkommens wird von den Experten der IAEA überprüft. 

Die UNO-Organisation soll zudem den Verdacht ausräumen, dass der Iran vor 2003 und womöglich danach ein militärisches Atomprogramm betrieb. Zur Klärung dieser Frage wurde ein gesonderter Fahrplan zwischen dem Iran und der IAEA vereinbart. Der Abschluss der Untersuchung ist die Bedingung für die Aufhebung der Sanktionen.

5. Inspektionen während 25 Jahren

Sämtliche iranische Atomanlagen einschliesslich der Forschungs- und Produktionsstätten sollen für bis zu 25 Jahre umfassenden Kontrollen unterworfen werden. Der Iran sagt zu, das Zusatzprotokoll des Nichtverbreitungsvertrags (NPT) zu ratifizieren. 

Darüber hinaus soll die IAEA das Recht zu kurzfristig angekündigten Inspektionen erhalten. Dies soll auch für Militäranlagen gelten – ein besonders strittiger Punkt. Zwar kann Teheran Einspruch gegen einzelne Inspektionen erheben, doch entscheidet letztlich die gemeinsame Kommission, in der die 5+1-Gruppe die Mehrheit hat.

6. Aufhebungen der Sanktionen ab 2016

Die Sanktionen werden schrittweise aufgehoben, sobald die IAEA bestätigt, dass der Iran seine Verpflichtungen erfüllt hat. Dies dürfte erst Anfang 2016 geschehen. Die für die Bevölkerung besonders schmerzhaften Finanz- und Handelssanktionen sollen dann zuerst aufgehoben werden. 

Das UNO-Waffenembargo bleibt dagegen noch weitere fünf Jahre in Kraft, während die Sanktionen gegen das ballistische Raketenprogramm erst nach acht Jahren aufgehoben werden sollen. Nach vorheriger Zustimmung des UNO-Sicherheitsrats sind aber in Einzelfällen Waffenlieferungen möglich. 

Sollte der Iran gegen die Verpflichtungen verstossen, treten die UNO-Sanktionen nach 30 Tagen automatisch wieder in Kraft – selbst wenn ein Ratsmitglied sein Veto dagegen einlegt. Dieses Verfahren nennt sich Snapback – es gilt als «Damoklesschwert», das die Vertragstreue Teherans garantieren soll. (wst/sda/afp/dpa)

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