Im Iran sind am Samstag nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mindestens zehn Menschen hingerichtet worden. Laut der in Norwegen ansässigen Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights (IHR) wurden allein im Nordwesten Irans sechs wegen Drogendelikten verurteilte Personen, unter ihnen auch eine krebskranke Frau, im Zentralgefängnis der Stadt Urmai erhängt. Mindestens vier weitere Hinrichtungen gab es laut der ebenfalls in Oslo ansässigen Menschenrechtsorganisation Hengaw in anderen Teilen Irans. Von der iranischen Justiz gab es bislang noch keine Stellungnahme zu den Hinrichtungen.
In den sozialen Medien sorgte insbesondere die Hinrichtung der krebskranken Frau für Empörung. Die 53-Jährige war todkrank und ihre Familie hatte gehofft, dass sie daher von der Hinrichtung geschont würde, um in Würde zu sterben. Unter den anderen Hingerichteten befand sich auch ein junger Mann, der bei der Begehung eines ihm vorgeworfenen Tötungsdelikts noch minderjährig war – und deshalb auch nicht zum Tode verurteilt werden durfte, wie es im Hengaw-Bericht hiess.
Im Iran sind im vergangenen Jahr nach Angaben von Amnesty International 853 Menschen hingerichtet worden – so viele wie seit 2015 nicht mehr. Die Zahl liege damit um 48 Prozent höher als 2022. Mehr als die Hälfte der Hinrichtungen sei im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt worden. Die Todesstrafe im Iran gilt auch für Finanzdelikte, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall. Exekutionen erfolgen in der Regel durch Erhängen in Gefängnissen, in einigen Fällen werden sie auch öffentlich durchgeführt. (sda/dpa)
Vor zwei Jahren, lieh er einem Mann Geld. Als er das Geld zurückforderte, griff der Mann ihn mit einem Messer an. Arvin wehrte sich aus Selbstverteidigung und es kam zu einer Auseinandersetzung, die mit dem Tod des Mannes endete.
Da Arvin Jüdisch ist, kann die Familie des iranischen Mannes gemäss der Scharia die Todesstrafe fordern, ohne dass es Beweise oder eine Gerichtsverhandlung gibt. Das Gesetz erlaubt es, die Todesstrafe nur mit Zustimmung der Familie des Opfers in eine Entschädigung umzuwandeln.