Im Streit um das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums «Nevermind» hat ein Richter in Los Angeles die Forderung des Klägers vorerst abgewiesen.
Der mittlerweile 30 Jahre alte Mann hatte die ehemaligen Beteiligten an der Grunge-Band verklagt, weil es sich seiner Meinung nach beim Coverfoto um Kinderpornografie handle. Das Bild auf dem Album zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.
Die Rechteverwalter der Band haben argumentiert, dass der Kläger jahrzehntelang von seiner Berühmtheit profitiert hat und als selbst ernanntes «Nirvana Baby» öffentlich auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen. Weil der Mann auf diese Argumente nicht fristgerecht bis zum 30. Dezember vor Gericht reagierte, wies Richter Fernando Olguin die Klage am Montag ab. In der Begründung räumt Olguin dem Kläger nun bis zum 13. Januar eine letzte Frist für eine erneute Beschwerde ein.
Laut Klagetext sah der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als «lasziv» dargestellt. Er verlangte von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Das Foto hätte bei ihm zu «extremer und dauerhafter emotionaler Belastung» geführt.
Die Erfolgsaussichten des Klägers waren auch dadurch eingeschränkt, dass er das ikonische Motiv selbst mehrere Male mit Vergnügen nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag des Albums in einen Pool - allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug «Nevermind» tätowiert. (aeg/sda/dpa)
Klar ist es ein grosses Problem, wenn Bilder von Kleinkindern ohne deren bewusstes Einverständnis veröffentlicht werden.
Aber nach seiner Definition von Kinderpornografie müsste man auch viele alte Denkmäler und Brunnen in den Städten schleifen und berühmte Bilder mit irgendwelchen Engelsdarstellungen verbrennen.
Man sollte trotz allem einen Unterschied zwischen reiner Nacktheit und pornografischen Darstellungen machen.