Zehn junge Männer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen
Am vergangenen Freitag, dem 26. September, wurden vor dem Landgericht Wien zehn Jugendliche und junge Erwachsene wegen mutmasslichen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens freigesprochen.
Der Gruppe Jugendlicher wurde vorgeworfen, seit Anfang 2023 wiederholt ein mittlerweile 15-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Dies berichtet «der Spiegel».
Das Mädchen habe die jungen Männer laut der Staatsanwaltschaft durch eine Kollegin kennengelernt. Diese sollen die damals 12-Jährige beim ersten Treffen unter Druck gesetzt und mutmasslich zum Sex gezwungen haben. Später sei es angeblich zu wöchentlichen Treffen und sexuellen Handlungen gekommen.
Laut der Staatsanwaltschaft hätten sich die Vorfälle unter anderem in einem Hotelzimmer, in Treppenhäusern und in einer Wohnung ereignet.
Zwei der zehn Angeklagten standen wegen des Verdachts der geschlechtlichen Nötigung vor Gericht. Dabei handelt es sich um sexuelle Handlungen, die mutmasslich mit Gewalt erzwungen wurden. Die restlichen acht wurden wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt. Dabei handelte es sich um von dem Mädchen mutmasslich ungewollten Geschlechtsverkehr.
Verteidiger greift Mutter des Opfers an
Ein Verteidiger der jungen Männer wendete sich im Prozess an die Mutter des Mädchens und beschuldigte sie indirekt an den Geschehnissen.
In einem Interview nach Prozessende sagt die Mutter im Interview mit «Bild», dass ihre Tochter über Monate nicht in der Schule gewesen sei. Doch niemand habe sie darüber informiert. Als die Mutter Hilfe beim Jugendamt suchte, habe man ihr nicht geglaubt, dass mit ihrer Tochter etwas nicht stimmte.
Die Mutter versteht, wie sie in gegenüber «Bild» sagt, nicht, wieso sie für das Geschehene in die Schuld gezogen werde. Für ihre Tochter sei nach dem Freispruch der zehn Männer eine Welt zusammengebrochen.
Der Freispruch
Das Mädchen habe sich einer Kollegin anvertraut, jedoch nie etwas von ungewollten sexuellen Handlungen oder Gewalt erzählt. Dies schildert die Kollegin vor Gericht, wie es in der Mitteilung des Gerichts heisst.
Die Staatsanwältin argumentierte, dass den Angeklagten nicht ausreichend nachweisbar sei, dass ihnen bewusst gewesen sei, wie jung das Mädchen gewesen sei.
Der Richter sagt in seiner Erklärung zum Freispruch, dass das Mädchen nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen habe. Zudem habe sie angeblich nie ausgesagt, bedroht oder geschlagen worden zu sein. Freigesprochen wurden die zehn Angeklagten wegen eines Mangels an Beweisen. (nib)