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Noch keine Entscheidung im Verleumdungsprozess gegen Roman Polanski

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Ist Roman Polanski schuldig und muss zahlen? Noch kein Entscheid im Verleumdungsprozess

23.10.2024, 20:27
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epa06240326 Polish-French director Roman Polanski (C) speaks with members of the media on the Green Carpet before the screening of the film 'Based on a True Story - D'apres une histoire vrai ...
Seit geraumer Zeit steht Roman Polanski wegen verschiedenen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht.Bild: EPA/KEYSTONE

Der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski muss sich in Frankreich weiter wegen des Vorwurfs der Verleumdung verantworten. Laut Medien hat das Pariser Berufungsgericht entschieden, das Urteil am 4. Dezember bekannt zu geben. Strafrechtlich wurde der 91-Jährige im Mai dieses Jahres freigesprochen.

Nun geht es zivilrechtlich darum, ob Polanski schuldig ist und der Schauspielerin Charlotte Lewis Schadenersatz zahlen muss. Die Britin hatte gegen Polanski geklagt, weil dieser in einem Interview die von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe als «abscheuliche Lüge» bezeichnet hatte. Lewis hatte 2019 gegen den Oscar-Preisträger («Der Pianist») Klage erhoben.

In dem Interview verwies Polanski auf Aussagen der Darstellerin in einem englischen Magazin, in dem sie gesagt habe, dass sie von ihm fasziniert gewesen sei und seine Geliebte werden wollte. Lewis erklärte, dass sie in dem Magazin falsch zitiert worden sei.

Lewis hatte 2010 bei einer Pressekonferenz behauptet, dass der Regisseur sie 1983 vergewaltigt habe. Damals war sie 16 Jahre alt. Sie hatte gegen Polanski aber keine Klage eingereicht, weil sie nach eigener Aussage davon ausging, dass der Fall verjährt sei. Sie hatte unter Polanskis Regie in dem Abenteuerfilm «Piraten» aus dem Jahr 1986 mitgespielt.

Zivilprozess fallen gelassen

In den USA war zuletzt ein gegen Polanski angesetzter Zivilprozess wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1973 fallen gelassen worden. Der Fall sei zur beiderseitigen Zufriedenheit der Parteien beigelegt und formell abgesagt worden, bestätigte der amerikanische Anwalt von Polanski, Alexander Rufus-Isaacs. Der Prozess hätte im Sommer 2025 stattfinden sollen. Wie die Anwältin der Klägerin, Gloria Allred, mitteilte, habe man sich auf eine Schadensregulierung geeinigt.

Das mutmassliche Opfer hatte Klage gegen Polanski erhoben mit dem Vorwurf, sie damals in Los Angeles zum Abendessen in ein Restaurant eingeladen zu haben. Dort soll er ihr Tequila zu trinken gegeben haben. Als ihr daraufhin schwindelig wurde, soll er sie dann zu sich nach Hause gefahren und dort vergewaltigt haben.

Der Regisseur ist nach einer weiteren Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte damals unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber bestritten. Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten.

Polanski ist nie wieder in die USA gereist. Heute lebt er in Paris. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Frauen Polanski sexueller Übergriffe bezichtigt. (sda/dpa/lyn)

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