Am Freitag hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) öffentlich bekannt gegeben, dass gegen Wladimir Putin ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wurde. In Russland selbst ist dieser zwar wirkungslos - die internationalen Strafverfolger können keine Polizisten nach Moskau schicken, um den Präsidenten zu verhaften.
Würde Putin aber in Staaten reisen, die Mitglied des Gerichtshofs sind, riskierte er, dort verhaftet zu werden. Auch in der Schweiz, denn sie ist seit dessen Gründung engagiertes Mitglied des IStGH. Auf seiner Website schreibt der Bund: «Die Schweiz hat aufgrund ihrer humanitären Tradition und ihrer Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen die Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofs massgeblich unterstützt.»
Die Frage geht also ans zuständige Bundesamt für Justiz: Wird die Schweiz Wladimir Putin verhaften, sollte er in unser Land einreisen? Das Amt umschifft eine direkte Antwort: «Fahndungsersuchen und damit zusammenhängende Auslieferungsersuchen sind vertraulich und unterstehen dem Amtsgeheimnis, weshalb sich das Bundesamt für Justiz nicht zum konkreten Fall äussert.» Auch zur Frage, ob Putin als Präsident noch zu Treffen der UNO in Genf reisen dürfte, sagt das BJ nichts.
Es liefert aber zusätzliche Informationen, die den Schluss nahelegen: Bei einer Einreise in die Schweiz würde Wladimir Putin verhaftet. So betont das BJ in seiner Stellungnahme die enge Zusammenarbeit mit dem IStGH: «Grundsätzlich führt die Schweiz seine Haftbefehle aus, wenn die betroffenen Personen sich in der Schweiz aufhalten.» Und auf seiner Website schreibt es: «Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, grundsätzlich uneingeschränkt mit dem IStGH zusammenzuarbeiten.»
Die Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit dem IStGH im BJ nehme Festnahmeersuchen aus Den Haag entgegen und prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Überstellung gegeben sind. «Gegebenenfalls ordnet es die Festnahme der gesuchten Person an.» Innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme könne der IStGH alsdann beim Bund ein Überstellungsersuchen einreichen.
Sofern dieses rechtzeitig eintrifft, bleibt die gesuchte Person bis zum Abschluss des Überstellungsverfahrens in Haft. Sie kann gegen die Inhaftierung beim Bundesstrafgericht Beschwerde führen.
Der IStGH ist zuständig für die Beurteilung der schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird nur dann tätig, wenn die für die Strafverfolgung zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, die auf ihrem Hoheitsgebiet oder von ihren Staatsangehörigen begangenen Verbrechen zu verfolgen. Für Russland trifft das offensichtlich zu.
Und ich wäre nur zu gern der Polizist welcher Putin in Handschellen legt.