Seit der russischen Invasion in der Ukraine haben über 75’000 Menschen in der Schweiz Schutz erhalten. Darunter finden sich auch 5000 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren. Sie stünden eigentlich vor dem Einstieg in die Berufswelt. Doch lange Zeit war unklar, ob sie eine Lehre in der Schweiz absolvieren können.
Der Bundesrat verlängerte zwar letzten November den Schutzstatus S – allerdings vorerst nur bis nächsten März. Was danach kommt, hängt auch vom Kriegsverlauf ab. Bei den Lehrstellen hat der Bund jetzt Klarheit geschaffen. Ukrainische Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Lehre anzutreten und hier auch zu beenden – unabhängig davon, ob der Schutzstatus S bis zum Ende der Lehrzeit gilt.
Nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern habe Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider entschieden, dass sie bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben könnten, gab Christine Schraner Burgener, Staatssekretärin für Migration (SEM), am Mittwoch vor den Medien bekannt.
Mit einer Lehre könnten die Jugendlichen den Grundstein für eine berufliche Zukunft legen und Kompetenzen erwerben, die für den Wiederaufbau der Ukraine nützlich sein werden. Damit werde Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe geschaffen.
Bund und Kantone gehen davon aus, dass mehrere hundert Jugendliche aus der Ukraine diesen Sommer oder danach in eine berufliche Grundbildung einsteigen könnten. Heute besuchen rund 300 Jugendliche ein Gymnasium und rund 1700 ein Brückenangebot als Vorbereitung auf eine Lehre oder eine allgemeinbildende Schule.
Der Zeitpunkt für den Entscheid kommt nicht zufällig. Die Lehrstellensuche ist in vollem Gang. Für eine Bewilligung benötigen die Lernenden eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes.
Allerdings hat die Sache einen Haken. Ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf, wird der Bund erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Jugendliche werden es sich deshalb genau überlegen, ob sie ganz alleine in einem fremden Land bleiben möchten. Schraner Burgener betonte jedoch, der Bund werde das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. «Wir lassen niemanden allein.»
Der Bund kommt mit dem Entscheid einer Forderung der Kantone, Sozialpartner und Wirtschaftsverbänden nach. Sie hatten sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, dass Jugendliche aus der Ukraine ihre berufliche Grundbildung abschliessen können. (bzbasel.ch)
Diese Jugendlichen sind die Zukunft der Ukraine. Es ist wichtig, dass sie trotz der Flucht die Chance auf eine gute Ausbildung erhalten.
Die Lernenden erhalten bis zur Beendigung ihrer Ausbildung einen entsprechenden Aufenthalts-Status. So lange sie minderjährig sind, wird dieses Aufenthaltsrecht selbstverständlich auch auf mind. eine/n erwachsene/n Familienangehörige/n ausgedehnt.
Wirklich sehr verantwortungsvoll vom BR, dass er diese Möglichkeit – mit der damit verbundenen Zukunftsperspektive – geschaffen hat.