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Datenschutz: Österreich identifiziert Demonstranten mit Gesichtserkennung

Österreich identifiziert Demonstrierende neuerdings mittels Software.
Österreich identifiziert Demonstrierende neuerdings mittels Software. symbolbild: shutterstock

Österreich identifiziert Demonstranten neu mit Gesichtserkennung – das plant die Schweiz

Im Nachbarland setzt die Polizei grossflächig eine Software ein, um Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen. In der Schweiz gleicht das Fedpol Daten ebenfalls ab. Aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
16.09.2020, 15:5517.09.2020, 08:08
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Drohnen, Verbrechensprognose und Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man vor wenigen Jahren nur aus Hollywood-Blockbustern kannte.

Im August hat das Innenministerium in Österreich eine Software in Betrieb genommen, die die Identifikation von Demonstranten und Demonstrantinnen möglich macht. Dies berichtete der Standard am Dienstag.

Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder aus anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Laut Informationen der Zeitung wurde die Gesichtserkennung etwa genutzt, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren. Pikant: Als das System vorgestellt wurde, hiess es, dass der Fokus auf der Aufklärung schwerer Straftaten liege. Eine Beschränkung auf Delikte mit einer gewissen Strafhöhe ist nun jedoch explizit nicht vorgesehen.

ARCHIV ? ZU DEN THEMEN AN DER HERBSTSESSION DER EIDGENOESSISCHEN RAETE VON HEUTE MONTAG, 16. SEPTEMBER 2019, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Blick in die Eingangshalle waehre ...
Die neue Fedpol-Zentrale in Bern. Bild: KEYSTONE

Fedpol entwickelte eigene Fotoerkennungs-Software

In der Schweiz steckt die staatliche Nutzung von Gesichtserkennung noch in den Kinderschuhen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) etwa benützt eigene Software für forensische Bildabgleiche in Ermittlungen, wie Fedpol-Sprecher Florian Näf gegenüber watson erklärt.

Er illustriert das Vorgehen an einem Beispiel. «Wenn wir bei einer Hausdurchsuchung im Bereich Terror grosse Datenmengen beschlagnahmen, können wir die Bilder beispielsweise nach IS-Flaggen scannen.»

Gesichtserkennungs-Suchmaschine im Zwielicht
Jüngst hat die Suchmaschine «Clearview» für Schlagzeilen gesorgt. Die Betreiber sollen mehr als drei Milliarden Fotos im Netz gesammelt und biometrisch ausgewertet haben, wie die «New York Times» Anfang des Jahres enthüllte. Heruntergeladen hatte das Unternehmen die Aufnahmen demnach unter anderem bei Facebook, Instagram und Twitter. Die Software richtet sich an Sicherheitsbehörden und soll diesen helfen, Menschen anhand von Fotos zu identifizieren. Sie kommt laut dem Unternehmen in den USA bei 2400 Polizeibehörden zum Einsatz.

Nicht benutzt wird die Software demnach, um grossflächige Fotoabgleiche durchzuführen. Grosse Datenbanken gäbe es in der Schweiz genug. Es bestehen umfassende Register, die man für Bildabgleiche anzapfen könnte. Das grösste davon ist die Ausweisdatenbank mit den biometrischen Daten. Aber auch Bilder, die im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen anfallen, könnten zur Gesichtserkennung verwendet werden. Dazu kommen sämtliche Datenbanken aus den sozialen Medien, die bereits heute auch durch private Firmen genutzt werden (siehe Box unten).

Die grossen Schweizer Polizeikorps verwenden nach eigenen Aussagen keine derartige Software für Bildabgleiche. «Das ist kein Thema», heisst es beispielsweise bei der Kapo Zürich auf Anfrage.

Martin Steiger, jurist, spricht an einer Medienkonferenz ueber die Lancierung der Volksinitiative fuer ein E-Voting-Moratorium "Fuer eine sichere und vertrauenswuerdige Demokratie", am Freit ...
Martin Steiger, Spezialist im digitalen Recht. Bild: KEYSTONE

Dies nicht zuletzt, weil es dazu in der Schweiz keine rechtliche Grundlage gibt. Das könnte sich aber ändern. «Die Erfahrung zeigt aber, dass Sicherheitsbehörden kreativ sind oder darauf zählen, dass Rechtsgrundlagen auch nachträglich noch geschaffen werden können», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger zu watson. Die Rechtsprechung sei in der Tendenz überwachungsfreundlich, wie beispielsweise die Verfahren der Digitalen Gesellschaft gegen die Massenüberwachung in der Schweiz zeigten, so der Anwalt, der sich auf digitales Recht spezialisiert hat.

«Die Erfahrung zeigt aber, dass Sicherheitsbehörden kreativ sind oder darauf zählen, dass Rechtsgrundlagen auch nachträglich noch geschaffen werden können.»
Martin Steiger

In Österreich regt sich nun Widerstand gegen die Überwachung. Kritiker befürchten Verwechslungen und betonen, dass Algorithmen fehlerhaft sind. «Gesichtserkennung ist deshalb so gefährlich, weil damit die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt wird», sagt Thomas Lohninger, Geschäftsführer der Datenschutz-NGO Epicenter Works, dem «Standard» weiter. Er kritisiert auch die «schleichende Einführung» der Technologie. Das Vorgehen sei zu hinterfragen, weil es auch in Österreich keine explizite Rechtsgrundlage für Gesichtserkennung gebe.

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quelle: keystone / lukas lehmann
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Überwachungskamera filmt wie Menschen von der Strasse verschluckt werden
Video: watson
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60 Kommentare
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raues Endoplasmatisches Retikulum
16.09.2020 16:10registriert Juli 2017
"Dies nicht zuletzt, weil es dazu in der Schweiz keine rechtliche Grundlage gibt."
Dann wird es wohl höchste Zeit, gesetztlich festzuhalten, dass die Polizei und die Behörden solche Technologien nicht verwenden dürfen und sollen.
Immerhin herrscht jetzt Maskenpflicht, das grätscht der staatlichen Überwachung sowieso gerade brutal rein.
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dwight_schrute
16.09.2020 16:33registriert April 2016
"Im August hat das Innenministerium in Österreich eine Software in Betrieb genommen, die die Identifikation von Demonstranten und Demonstrantinnen möglich macht."

Meiner Meinung nach hat die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ja sowieso nichts zu suchen. Aber wieso sollen denn Demonstranten identifiziert werden? Ist demonstrieren eine Straftat oder was? "Krawallmacher" etc. werden sich dann einfach vermummen und es werden nur die friedlichen Demonstranten identifiziert werden können. Schön am Ziel vorbei...
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Snowy
16.09.2020 18:39registriert April 2016
„Pikant: Als das System vorgestellt wurde, hiess es, dass der Fokus auf der Aufklärung schwerer Straftaten liege. Eine Beschränkung auf Delikte mit einer gewissen Strafhöhe ist nun jedoch explizit nicht vorgesehen.“

Also hatten die Leute, welche vor einer Salamitaktik warnten recht erhalten - wie immer, wenn es um die Aufgabe von Rechten in der digitalen Welt ging.

Nächster Schritt: Bargeldabschaffung (natürlich ebenfalls via mehreren Schritten und im Namen des Guten: Terrorbekämpfung, Seuchenabwehr, Steuerhinterziehung etc

Diesen Safety first Tendenzen muss ganz ein Riegel geschoben werden
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