Im Schadenersatzprozess des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Claudia D. ist zu einer Zahlung von mehr als 7000 Euro plus Zinsen verurteilt worden. Kachelmann bekommt damit die Kosten für das Gutachten erstattet, die im Strafprozess angefallen sind. Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn «vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte», hiess es in der Urteilsbegründung. Der Moderator ist im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Kachelmann musste im Zivilverfahren nachweisen, dass er von seiner Ex-Geliebten falsch beschuldigt worden ist. Ein vom Oberlandesgericht Frankfurt bestellter Rechtsmediziner hat vor Gericht in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe.
Alle sechs Verletzungen von Claudia D. könnten zwar «durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein», sagte der der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt, Marcel Verhoff, vor Gericht. «Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen», sagte er mit Blick auf das «Gesamtverletzungsbild» in der fast dreistündigen Anhörung. An dem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Rechtsmediziners auch Partikel mit ihrer DNA gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.
Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschliessend in Untersuchungshaft. (whr)