Ein Gerichtsurteil löst in Spanien grosse Empörung aus: Ein Mann wurde in Valencia zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3000 Euro an seine frühere Ehefrau verurteilt, weil er ihr seine Homosexualität verschwiegen haben soll. Die zuständige Richterin habe aus diesem Grund auch die bereits im Jahr 2011 geschiedene Ehe für nichtig erklärt, berichteten Medien am Dienstagabend unter Berufung auf Justizkreise.
Der verurteilte Anwalt Javier Vilalta, der sich während des Verfahrens als bisexuell bezeichnet und eingeräumt hatte, er habe vor der Ehe «gleichgeschlechtliche Affären» gehabt, bezeichnete das Urteil laut der Zeitung «El Mundo» als «schrecklich». Seine Anwälte kündigten Berufung an.
Der spanische Verband der Lesben, Schwulen, Transgender und Bisexuellen (FELGTB) kritisierte das Urteil als reaktionär. In einem «moralischen Prozess» sei ein «besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen» worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte: «Die sexuelle Orientierung einer Person wurde öffentlich auf die Anklagebank gesetzt.» Das sei verfassungswidrig. Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Mónica Oltra, kritisierte das Verfahren scharf: Es sei an der Zeit, dass «längst überholte gesetzliche Regeln, die gegen die von der Verfassung garantierten Grundrechte verstossen, abgeschafft werden».
Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil aber auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Das sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch «Betrug» zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin.
«Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe», sagte der Verurteilte zu «El Mundo». «Meine Frau weiss, dass ich während der Ehe total heterosexuell war.» Die Trennung war 2011 im gemeinsamen Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta – auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie «sehr nett gefunden» habe. (cki/sda/dpa)
Sofern das stimmt, ist der Mann nicht homo- sondern bisexuell. Damit ist das Argument der Richterin - dass die Ehe durch Betrug zu
standegekommen ist - nichtig. Dieses könnten man allenfalls gelten lassen, wenn der Mann rein homosexuell wäre und daher keine echten Gefühle für seine jetzige Ex-Frau hätte empfinden können, so dass man von einer Alibi-Ehe hätte ausgehen können. Aber selbst in diesem Fall sollte man darüber den Kopf schütteln.