Letzte Woche war es das erste Mal so weit: Mehrere Tage lange durften nur noch umweltfreundliche Fahrzeuge mit einer bestimmten Vignette nach Strassburg fahren. Wer ohne sie erwischt wurde, musste mit Bussen von 68 bis 135 Euro rechnen.
Grund waren die hohen Ozon-Werte. Verfügt worden war die neue Regelung bereits am 1. November 2017, das erste Mal umgesetzt wurde sie dieser Tage.
Gleichzeitig erliessen die Präfekturen von Unter- oder Oberelsass Ozonalarm. Sie reduzierten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen und Landstrassen um 20 km/h.
Für Schweizer Autofahrer war das verwirrlich. So wies auf der französischen Autobahn zwischen Grenze und Ausfahrt Euro--Airport nichts auf die Regelung hin. Trotzdem organisiert die Polizei regelmässig Geschwindigkeitskontrollen.
Paradox ist, dass trotz europaweiter Grenzwerte für Feinstaub unterschiedlich damit umgegangen wird. Während im nahen Elsass Massnahmen ergriffen werden, gibt es in den beiden Basel und in Südbaden keine Einschränkungen. Es herrscht Durcheinander beim Umweltschutz.
Das ist auch für Markus Camenzind, Leiter der Abteilung Luftqualität und Messtechnik im Lufthygieneamt beider Basel, «schwierig zu erklären».» Zu tun habe das mit unterschiedlichen Informationskonzepten und dahinter könne eine andere Philosophie stecken.
«Lokale Sofort-Massnahmen bringen nichts, da es sich beim Ozon um ein grossflächiges Problem handelt. In der Schweiz konzentrieren wir uns mehr darauf, die Vorläuferstoffe des Ozons wie die Stickoxyde und die organischen Lösemittel längerfristig zu reduzieren.» Cosimo Todaro, beim Lufthygieneamt für Industrie- und Gewerbe zuständig, ergänzt: «Die ganz hohen Spitzenwerte haben wir glätten können.»
Die Stadt Freiburg im Breisgau verfolgt eine andere Methode. Unabhängig davon, wie hoch die Ozonbelastung ist, dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Vignette in die Stadt fahren.
Wird man ohne sie erwischt, kostet das 80 Euro zuzüglich 28.50 Euro Gebühren und Auslagen. Seit Beginn der Kontrollen im Oktober 2013 kam es zu 945 Verfahren pro Monat. Davon waren 14.3 Prozent der Betroffenen Schweizer.
Die Pressestelle schreibt: «Die Schweizer Verkehrsteilnehmer haben den Online-Erwerb der Plakette sehr gut genutzt. 53.7 % der Verfahren konnten eingestellt werden. Bisherige Erfahrungswerte zeigen, dass über 75 % der Bescheide an Schweizer Verkehrsteilnehmer umgehend bezahlt werden.»
Laut dem Freiburger Regierungspräsidium könnte die Umweltzone im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans sogar noch ausgeweitet und verschärft werden.Ein generelles Verbot für die meisten Diesel-Fahrzeuge wie es in Stuttgart seit Anfang Jahr gilt, ist in Freiburg nicht geplant. In der Schweiz fahren 29.6 Prozent der Autofahrer einen Diesel.
Mehr als die punktuellen Einschränkungen dürfte die Autofahrer im Raum Basel die Einführung der in Deutschland geplanten Pkw-Maut plagen. Hier wird es für Ausländer auch Kurzzeitvignetten für zehn Tage und zwei Monate geben. Dabei werden vor allem Besitzer von Dieselfahrzeugen und von Oldtimern zur Kasse gebeten. Mit einem Oldtimer kostet die günstigste Vignette für zehn Tage 25 Euro.
Laut Auskunft des deutschen Bundesverkehrsministeriums wurde das Gesetz zur Maut von den deutschen Parlamenten bereits 2017 rechtskräftig beschlossen, auch das EU-Vertragsletzungsverfahren wurde eingestellt. Die Medienstelle rechnet mit einer Umsetzung der Maut in dieser Legislatur, also bis spätestens 2021.
Für deutsche Grenzgemeinden wie Weil am Rhein und Badisch Rheinfelden könnte die Maut, die für Ausländer nur auf Autobahnen fällig wird, zu erheblichem Ausweichverkehr führen. Gegenmassnahmen werden noch keine geplant. Der Weiler Baubürgermeister Christoph Huber beobachtet vorerst die Entwicklung. Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister von Badisch Rheinfelden, sagt: «Man hört gar nichts mehr von der Maut.»
Mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben sich mit ihrem Widerstand gegen die Maut nicht durchsetzen können. Nun liegt die Hoffnung auf Österreich. Es hat im Oktober 2017 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Maut erhoben. Hauptargument: «Sie widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und diskriminiert ausländische Verkehrsteilnehmer». Das österreichische Verkehrsministerium rechnet sich gute Chancen aus und hofft auf ein Urteil Anfang 2019.
Der Mediensprecher des Gerichtshofs geht hingegen von einer Verfahrensdauer von 20 Monaten aus. Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde nicht gestellt. Sollte der Gerichtshof Österreich Recht geben, ist die Maut gestorben. Eine Berufung gegen das Urteil ist ausgeschlossen. (bzbasel.ch)