US-Richter: Abschiebung von ausländischen Pro-Palästina-Demonstrierenden war illegal
Die US-Regierung hat nach Ansicht eines Bundesrichters mit ihren Bemühungen, ausländische propalästinensische Demonstrierende abzuschieben, gegen die Verfassung verstossen. US-Heimatschutzministerin Kristi Noem und US-Aussenminister Marco Rubio hätten Betroffene ohne US-Staatsangehörigkeit vor allem aufgrund ihrer politischen Meinungsäusserung ins Visier genommen, befand Richter William Young in Boston. Diese Äusserungen seien jedoch vom ersten Verfassungszusatz gedeckt.
Ziel der Regierungsvertreter sei es gewesen, Angst auszulösen. Dadurch hätten sie nach Überzeugung des Richters proaktiv von der Verfassung geschützte Äusserungen unterbinden und den Personen die ihnen zustehende Meinungsfreiheit verweigern wollen. Dies schränke bis heute «in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit» ein.
Richter: Meinungsfreiheit nicht nur für US-Bürger
Young wies dabei auch explizit eine Argumentation von US-Präsident Donald Trump zurück, nach der für Personen ohne US-Staatsangehörigkeit nicht dieselben Rechte gelten würden wie für US-Bürgerinnen und -Bürger. Der Fall würde die Frage aufwerfen, ob Ausländer, die sich rechtmässig in den USA aufhielten, die gleichen Rechte auf freie Meinungsäusserung hätten wie der Rest.
«Das Gericht beantwortet diese verfassungsrechtliche Frage eindeutig mit ‹Ja, das haben sie›», schrieb Young. Meinungsfreiheit sei niemals unbegrenzt, «aber diese Grenzen sind für Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger dieselben».
Rubio drohte im März mit Abschiebung
In den vergangenen Monaten hatte die US-Regierung vermehrt ausländische Studierende und Forschende ins Visier genommen, die sich an propalästinensischen Protesten beteiligt hatten. Ihnen wurde unterstellt, Hamas-Unterstützer zu sein. In diesem Zusammenhang kam es auch zu mehreren aufsehenerregenden Festnamen, die juristisch angefochten wurden.
Im März richtete US-Aussenminister Rubio eine scharfe Warnung an alle Studierenden mit einem Visum: Wer mit einem sogenannten F-1-Visum in die USA zum Studium eingereist sei und Unruhe stifte, dem werde das Visum entzogen. Rubio berief sich auch auf eine Regelung, die ihn ermächtige, Personen eigenhändig für «abschiebbar» zu erklären, deren Anwesenheit oder Aktivitäten als Bedrohung für die aussenpolitischen Interessen der USA gewertet würden.
Fall Chalil machte international Schlagzeilen
Am meisten Aufmerksamkeit erregte wohl der Fall des palästinensischen Aktivisten Machmud Chalil, der sich mit einer Green Card – also einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung – in den USA aufhält. Der damalige Doktorand war in die propalästinensischen Proteste an der Columbia-Universität in New York involviert gewesen. Anfang März wurde er im Hausflur seines Wohnhauses festgenommen und in ein Abschiebezentrum im US-Bundesstaat Louisiana gebracht.
Nach mehr als 100 Tagen Abschiebehaft kam Chalil zwar auf Kaution frei – doch die US-Regierung drängt weiterhin auf seine Ausweisung. Sie wirft ihm nun vor, bei seinem Antrag auf die Green Card Informationen verschwiegen zu haben. Seine Anwälte halten das für vorgeschoben: Chalil könne nicht wegen seines Protests abgeschoben werden, deshalb suche die Regierung nach anderen Gründen. (sda/dpa)