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Weinstein-Prozess: Keine Einigung im dritten Anklagepunkt

Weinstein-Prozess endet mit Streit und gespaltenem Urteil

12.06.2025, 18:0312.06.2025, 18:59

Der neu aufgerollte Prozess gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein ist mit einem gespaltenen Urteil und einer zerstrittenen Jury zu Ende gegangen. Die zwölf Geschworenen teilten dem Gericht in New York mit, dass sie sich in Hinblick auf einen Vergewaltigungsanklagepunkt nicht einigen konnten.

Am Mittwoch hatten die Geschworenen nach mehrtägigen Beratungen bereits ihre Entscheidungen in zwei weiteren Anklagepunkten mitgeteilt: Sie sahen es als erwiesen an, dass der heute 73-Jährige einst schwere Sexualverbrechen an einer Frau begangen habe.

In einem weiteren Anklagepunkt der schweren Sexualverbrechen gegen eine zweite Frau befand ihn die Jury für nicht schuldig.

Jury-Streit hinter den Kulissen

Im dritten Anklagepunkt der Vergewaltigung hatte der Richter die Jury zunächst gebeten, weiter zu beraten - nahm dann aber ihre Erklärung, dass sie sich nicht einigen konnten, an.

Zuvor hatte der Jury-Vorsteher sich geweigert, weiter zu beraten - es werde nur noch geschrien und er fühle sich von den anderen Geschworenen bedroht, hatte er dem Richter gesagt.

Schon in den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Berichte über Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Jury gegeben.

«Manchmal werden Jury-Beratungen hitzig», sagte Richter Curtis Farber. «So wie ich es verstehe, waren diese Beratungen noch hitziger als andere. Das ist schade.» Der Prozess ist damit nun zunächst beendet. Das Strafmass soll wie üblich zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich gewillt, den Anklagepunkt der Vergewaltigung neu aufzurollen, die Verteidigung will, dass er fallengelassen wird. Richter Farber setzte einen Gerichtstermin am 2. Juli fest, bei dem darüber beraten werden soll.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in New York bleibt der gesundheitlich angeschlagene Weinstein in Haft. 2023 war er in Kalifornien in einem separaten Strafverfahren zu 16 weiteren Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage warf ihm auch dort sexuelle Übergriffe vor. Seine Verteidigung hat auch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Schuldspruch von 2020 war kassiert worden

Ein Berufungsgericht im Bundesstaat New York hatte den ursprünglichen Schuldspruch gegen Weinstein von 2020 wegen Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Handlungen und die Haftstrafe von 23 Jahren im vergangenen Jahr überraschend kassiert - wegen erheblicher Verfahrensfehler.

Zentraler Kritikpunkt war die Zulassung mehrerer Zeugenaussagen, die nicht Gegenstand der formellen Anklage waren und damit das Urteil der Geschworenen unrechtmässig beeinflusst hätten.

Der Prozess wurde daraufhin neu aufgerollt und griff erneut die zentralen Anklagepunkte auf. Die Anklage stützte sich in dem etwa sechs Wochen laufenden Verfahren auf die Aussagen von drei Frauen.

Zwei der Frauen hatten auch schon im ersten Prozess ausgesagt, zudem kam diesmal eine dritte Hauptzeugin hinzu. (hkl/sda/dpa)

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