Sieben Youtuber:innen, allein für sieben Tage auf einer einsamen Insel: Das ist das Konzept hinter Fritz Meineckes «7 vs. Wild». Wie gut die teilnehmenden Person mit der völligen Isolation zurechtkommen und sich in der Wildnis behaupten können, macht bei der Survival-Show den Unterhaltungsfaktor aus.
Doch auf welche Weise kann die Produktion die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren? Was, wenn in dieser absoluten Ausnahmesituation doch etwas Schlimmeres passiert? Der Anwalt Christian Solmecke schaut auf seinem Youtube-Kanal genauer hin, wenn Haie vor der «7 vs. Wild»-Küste gesichtet werden oder giftige Bäume ins Spiel kommen und klärt auch die Frage nach der potenziellen Verantwortung im Ernstfall.
Schon mehrfach kam es bei «7 vs. Wild» zu brenzligen Szenen. Kandidat:innen brachten sich manchmal mit Absicht, teils aber auch unbewusst in Gefahr. Wissbegierige Fans schickten dem Anwalt Christian Solmecke von WBS Legal die Szenen, in denen sich die Teilnehmenden sogar in potenzielle Lebensgefahr brachten.
Die Fragen dahinter: Wer steht in der Verantwortung, sollte Knossi und seinen Kolleg:innen auf der einsamen Insel wirklich etwas zustossen?
Eine eindeutige Antwort hat auch der Kölner Rechtsanwalt nicht. Am Beispiel Knossi versucht Solmecke auf Youtube aber seine Sicht auf die Dinge zu erklären. Zur Erinnerung: Knossi wurde von der Produktion 200 Meter vor der Küste über dem Wasser abgesetzt und musste sich selbst an Land retten.
«Für Knossi war das ganze ein Todeskampf», stellt der Anwalt fest und auch Knossi selber gibt schon am Strand angekommen zu, «fast abgenibbelt» zu sein – Glück für die Produktion, dass der Webvideo-Produzent sich dabei nichts getan hat, findet der Rechtsexperte, denn – und das fragen sich auch viele Fans –, wem obliegt die Haftung im Falle eines Unfalles oder Schlimmerem?
«Man kann nicht sagen ‹Wir übernehmen für all das keine Haftung›», erklärt Solmecke die Rechtslage. Er sieht den Fokus daher auf der Fahrlässigkeit. Bei Unfällen kann sich die Produktion sehr wohl schadensersatzpflichtig machen, nämlich dann, «wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben». Einen wenig trainierten Menschen so weit weg vom Land ins Wasser zu werfen, hält Solmecke für eben das, grob fahrlässig, und sieht deshalb die potenzielle Schuld bei Fritz Meinecke und seiner Produktion.
«Anders sieht es aus, wenn Youtuber selbst Fehler machen», stellt Solmecke hingegen fest. Denn unterrichtet die Produktionsfirma ihre Kandidat:innen im Vorfeld über lauernde Gefahren, liegt die Verantwortung am Ende bei den Teilnehmenden selbst.