Das zuständige Bundesamt hat Sonderermittler Peter Marti mehr E-Mails ausgehändigt als erlaubt. Diese dürfen nun im Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Peter Lauener, dem ehemaligen Kommunikationschef von Bundesrat Alain Berset, laut Rechtsexperten wohl nicht verwendet werden.
Darüber berichtete die SRF-Sendung «Rendez-vous» am Donnerstag mit Verweis auf eine Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). In der EFD-Stellungnahme hiess es:
Das, der EFD angegliederte Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), habe mit seiner Herausgabepraxis die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, schrieb das EFD weiter. Anstelle der beantragten Mails für einen Zeitraum von sechs Wochen wurden dem Sonderermittler der Mailverkehr mehrerer Jahre ausgehändigt.
Das Ergebnis der Untersuchung habe zur Folge, dass die widerrechtlich ausgehändigten E-Mails im Verfahren gegen Lauener wohl nicht verwendet werden dürfen, sagte Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St. Gallen, gegenüber SRF.
Auch der auf Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger ging davon aus, dass die Mails nun mit einer höheren Wahrscheinlichkeit vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. «Wenn ich jetzt Verteidiger in diesem Fall wäre, würde ich sagen: Jackpot», so Steiger.
Für den Entscheid, ob die E-Mails verwendet werden dürfen, ist das Berner Zwangsmassnahmengericht zuständig.
Das EFD hat auf die Untersuchungsergebnisse bereits reagiert. Die Departementsvorsteherin Karin Keller-Sutter habe das BIT angewiesen, verschiedene Empfehlungen umzusetzen, hiess es in der Stellungnahme. Unter anderem werde vor der Herausgabe künftig «ein Vieraugenprinzip» vorgesehen. Ausserdem sei die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Umgang mit Editionsverfügungen zu prüfen.
Allerdings betonte das EFD, es seien keine Hinweise gefunden worden, dass die zuständigen Mitarbeitenden in schädigender Absicht handelten oder bewusst in Kauf nahmen, Vorschriften zu verletzen. «Vielmehr gingen sie von einer falschen Einschätzung der Rechts- und Sachlage aus.»
Gegen Lauener läuft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Pandemiebekämpfung an den «Blick»-Verlag Ringier wietergegben zu haben.
Sonderermittler Marti, der das Verfahren gegen Lauener leitet, beantragte Einsicht in die E-Mails im Zuge seiner Ermittlung zu Amtsgeheimnisverletzungen in der Crypto-Leaks-Affäre um manipulierte Chiffriergeräte. Bei seinen Untersuchungen stiess Marti dann aber auf noch weitere Informationslecks, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Das Verfahren im Zusammenhang der Crypto-Leaks-Affäre hat Marti Ende März eingestellt. Es richtete sich unter anderem gegen Lauener und gegen Markus Seiler, Generalsekretär des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
(yam/sda)
Marti ist Jurist und war Richter. Er wusste genau, dass er zuviele Informationen vom BIT und der Swisscom bekommen hat. Und, dass er diese nicht verwenden darf. Aber da Marti ein Hardcore SVPLER ist, konnte er dem Honigtopf nicht widerstehen. Dafür gehört er in einem Rechtsstaat verurteilt.
Das geht aus diesem Bericht nicht hervor.
Keine Ahnung, was daran nun weniger schlimm sein soll, oder was uns KKS mit dieser haarsträubenden Einschätzung der Arbeitsweise des EFD unter dem damaligen BR Maurer genau sagen will.