Schweiz
Aargau

Dozentin der FHNW mit Kopftuch beschäftigt die Aargauer Regierung

Lehrerin mit Kopftuch in einer deutschen Schule gestelltes Foto. Im sogenannten Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. September 2003 gaben die obersten Richter vor zehn Jahren der musl ...
Seit Januar 2025 gilt in der Schweiz ein Verhüllungsverbot. Dieses gilt nicht für Hijabs. (Symbolbild) Bild: www.imago-images.de

Kopftuch einer Dozentin beschäftigt die Aargauer Regierung

19.09.2025, 16:2319.09.2025, 16:23

Das Tragen eines Hijabs durch eine Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beschäftigt die Aargauer Regierung: In ihrer Antwort auf eine Interpellation hält sie fest, das Kopftuch stehe im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung.

Ganz wohl ist es dem Regierungsrat wegen des Hijabs nicht: Martina Bircher (SVP), die Vorsteherin des Departements Bildung, Kultur und Sport, habe der FHNW «ihr Unbehagen in dieser Frage bereits vor einiger Zeit mitgeteilt», heisst es in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf die Interpellation von EDU und SVP.

Regierungsraetin Martina Bircher spricht waehrend eines Eroeffnungsanlass des European Space Deep-Tech Innovation Centre (ESDI) der Europaeischen Weltraumagentur ESA in Villigen AG, am Dienstag, 27. M ...
Martina Bircher ist die Vorstehende des Bildungsdepartements.Bild: keystone

Dabei habe sie insbesondere thematisiert, wie die institutionelle und wissenschaftliche Neutralität durch eine Dozentin mit Kopftuch gewährleistet werden könne.

Das Tragen eines Hijabs erlaube aber «für sich alleine keine Rückschlüsse auf die Einstellung einer Dozentin gegenüber anderen Religionen», schreibt der Regierungsrat weiter. Entscheidend bleibe die Qualität des Unterrichts sowie die Verpflichtung der Dozierenden zu einer sachlich fundierten und weltanschaulich neutralen Lehre.

Dennoch könne das Kopftuch «die Unparteilichkeit und die Vorbildfunktion der Dozentin beeinträchtigen». Es könne – auch unbeabsichtigt – als missionarisches Signal wirken und eine Praxis legitimieren, die dem emanzipatorischen Auftrag des öffentlichen Bildungswesens widerspreche.

Hochschule ist autonom

Die Regierung weist weiter darauf hin, dass es in der Schweiz weder ein gesetzliches Kopftuch- oder Hijab-Verbot gebe noch die Hochschule ein entsprechendes Verbot kenne.

Der Campus der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in Brugg, aufgenommen am Donnerstag, 21. November 2013. Morgen Freitag findet die offizielle Eroeffnung des Campus' statt. Der Campus Brugg-Wind ...
Der Campus der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg.Bild: KEYSTONE

Die FHNW ist eine gemeinsame Institution der Trägerkantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn, wie der Regierungsrat weiter festhält. Sie verfügt über umfassende Autonomie in personellen, organisatorischen und betrieblichen Belangen.

«Der Regierungsrat nimmt im Rahmen der Trägerschaft eine strategisch-politische Steuerungsfunktion wahr, hat jedoch keine Möglichkeit, in Einzelfragen des operativen Hochschulbetriebs – wie etwa bei der Bekleidung einzelner Dozierenden – einzugreifen.» (sda)

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219 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Schlaf
19.09.2025 17:08registriert Oktober 2019
Ein unterdrückendes Symbol freiwillig, in einem freien Land wie dem unserem zu tragen, lässt halt schon Fragen offen.
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Randen
19.09.2025 16:58registriert März 2014
Verbieten wäre einfach und völlig problemlos machbar. Man kann das zuhause tragen. Nicht umgekehrt
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Baluntschgi
19.09.2025 18:17registriert Mai 2025
Es gibt im Grunde nur zwei Möglichkeiten: Entweder man führt ein allgemeines Kopftuchverbot an Schulen ein, oder man akzeptiert, dass Lehrerinnen auch mit Kopftuch unterrichten dürfen. Ständige Diskussionen über Einzelfälle bringen uns nicht weiter. In anderen Berufen stellt das Tragen eines Kopftuchs schliesslich auch kein Problem dar.
Wenn jemand seinen Job gut macht und nicht missionarisch auftritt, sollte die Kleidung keine Rolle spielen. Ein wenig mehr Toleranz würde uns allen guttun.
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