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Affäre des Chefkochs flog wegen Rache-SMS auf – doch üble Nachrede war das nicht

Affäre des Chefkochs flog wegen Rache-SMS auf – doch üble Nachrede war das nicht

Das SMS einer Wirtin an die gehörnte Ehefrau ihres ehemaligen Chefkochs war keine üble Nachrede, befand das Bezirksgericht Baden. Die Staatsanwaltschaft hatte das zuvor anders gesehen.
26.04.2017, 10:4026.04.2017, 15:38
Rosmarie Mehlin / Aargauer Zeitung
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Ja, sie habe mit Martin (alle Namen geändert) ein intimes Verhältnis gehabt, sagte die 29-jährige Gina in Baden vor Gericht. Ungefähr drei Monate habe es gedauert, dann habe sie Schluss gemacht. «Ich will ja mal heiraten und Kinder haben.» Zwecks Erfüllung von Ginas zweitem Wunsch ist ein intimes Verhältnis sozusagen Bedingung, für eine Heirat bräuchte Gina den richtigen Mann. Zumindest muss er ledig sein – und just das ist Martin nicht.

Der Mittvierziger war Küchenchef in einem Restaurant, bis damit im Herbst 2015 Knall auf Fall Schluss war: Nach der Feststellung der Wirtsleute, dass Martin auf ihre Kosten Ware eingekauft und privat verwendet hatte, war er fristlos entlassen und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden. Dieses ist hierzulande immer noch hängig, denn Martin war umgehend zurück nach Deutschland zu Frau und Kindern gezogen. Christina, als Wirtsfrau Martins ehemalige Chefin, hatte ein SMS hinterhergeschickt, adressiert an Martins Frau Katja und mit folgendem Inhalt: «Hallo Katja, wenn du wissen willst, was und vor allem mit wem Martin es hier treibt, kannst du dich gerne bei mir melden. LG Christina».

Entlastungszeugen aufgeboten

Aus der Ferne hatte Martin – gegen den wegen des hängigen Verfahrens hier ein Haftbefehl läuft – via seinen Schweizer Anwalt einen Strafantrag wegen übler Nachrede gegen Christina eingereicht. Der Staatsanwalt hatte diese per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 1400 Franken und 200 Franken Busse verurteilt. Dagegen hatte die 56-jährige Wirtin Einspruch erhoben und in der Folge dann Anfang Februar vor Einzelrichter Lukas Cotti gesessen. Cottis Frage, ob sie das SMS aus Rache wegen Martins finanziellen Verfehlungen verschickt habe, hatte Christina vehement verneint. Sie habe es getan, weil Martin seine, mit den Kindern 600 Kilometer entfernt lebende, Frau hier ständig betrogen, ihr am Telefon aber stets den liebevollen Ehemann und Vater vorgespielt habe. «Da hat er sie immer ‹Liebste›, ‹Schatzi› und so genannt.»

Jetzt auf

Christina hatte dem Richter versichert, dass Martins Frauengeschichten im Betrieb bekannt gewesen seien, dass ihr Sohn eindeutige Beobachtungen gemacht und Gina mit ihr auch über ihre Affäre mit Martin geredet habe. Da der Tatbestand der üblen Nachrede hinfällig ist, wenn der Beweis des Ehebruchs vor Gericht glaubhaft erbracht werden kann, war Cotti dem Antrag von Christinas Anwalt nach Vorladung der Entlastungszeugen gefolgt und hatte die Verhandlung unterbrochen.

Zahlen muss der Staat

Nun kam es zur Fortsetzung. Als erste Zeugin bestätigte Gina – damals Arbeitskollegin von Martin – ihre Affäre. Und auch, dass sie mit Christina darüber geredet habe. «Sie hat mir gesagt, ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann sei nicht gut. Sie hat wie eine Mutter mit mir gesprochen», schilderte Gina unter Tränen. Christinas Sohn Max hingegen blieb als Zeuge cool. Einige Zeit sei Martin sein Wohnungspartner gewesen, da habe er drei verschiedene Frauen, darunter Gina, mehrfach in dessen Schlafzimmer ein- und ausgehen sehen.

Christinas Anwalt betonte, deren Verhalten erfülle keinen Straftatbestand, weshalb sie freizusprechen sei. Das wurde Christina denn auch. «Objektiv betrachtet ist laut Gesetz der Vorwurf des Ehebruchs nach wie vor ehrenrührig», betonte Richter Cotti in seiner Begründung. «Subjektiv allerdings kann Christina nicht nachgewiesen werden, dass ihr SMS als Beleidigung für Martin gedacht war. Vielmehr scheint sie tatsächlich aus Überzeugung, der Ehefrau helfen zu müssen, gehandelt zu haben.» Die Verfahrens-, Gerichts- und Anwaltskosten gehen zulasten des Staates.

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Karl Müller
26.04.2017 11:14registriert März 2015
Na super. Ein grosses Justiztheater wegen dieser SMS, nur weil der Herr Ehemann seine Bettgeschichten gegenüber seiner Frau so lange wie möglich abstreiten wollte. Dass seine Klage schlussendlich kein Bestand haben konnte, musste ihm klar gewesen sein.

Was man sich als Laie wundert: Der Bericht erweckt den Anschein, dass sich der Staatsanwalt ohne nähere Abklärungen zum Erfüllungsgehilfen dieses Fremdgangvertuschers gemacht hat. Ist das Standardprozedere, dass bei übler Nachrede ohne Prozess verurteilt wird und erst nach Einspruch der Fall näher betrachtet wird?
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Sandiiii
26.04.2017 11:09registriert Juli 2016
Wieso bezahlt das der Staat und nicht der "Verlierer"? also Martin?
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