Ein Vater, der seine zwei Töchter und seine Frau auf die Philippinen ausfliegen liess, befindet sich nach einer ersten Befragung durch die Solothurner Staatsanwaltschaft auf freiem Fuss. Gegen die Eltern läuft eine Strafuntersuchung wegen Entziehen von Minderjährigen.
Die Strafuntersuchung gegen die Eltern wegen Entziehen von Minderjährigen wurde auf Antrag des Familiengerichts Laufenburg AG eröffnet. Dieses Gericht ist wegen des Wohnortes der Familie für den Fall zuständig. Das Familiengericht hatte den Eltern nach einer Gefährdungsmeldung aufgrund der angetroffenen Situation im vergangenen September die Obhut über die Kinder entzogen. Die Fremdplatzierung und der Obhutsentzug sind rechtskräftig.
Im Aargau sind die Familiengerichte für die Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zuständig. Die Familiengerichte sind den elf Bezirksgerichten angegliedert. Je nach Verfahren entscheidet der Gerichtspräsident als Einzelrichter oder das Kollegialgericht, dem auch Fachrichter angehören.
Die Familiengerichte sind seit Anfang 2013 an der Arbeit und chronisch überlastet. Mit ihren 70 unbefristeten Stellen können sie der hohen Fallbelastung nicht gerecht werden, wie der Regierungsrat in der Botschaft an das Parlament festhielt: Der ordnungsgemässe Gerichtsbetrieb sei «ernsthaft infrage gestellt».
Auf Antrag der FDP lehnte es das Kantonsparlament im September jedoch ab, deutlich mehr Personal anzustellen, um den Pendenzenberg abzubauen. Das Parlament beschloss mit den Stimmen von FDP und SVP einzig, dass sieben bereits bestehende Projektstellen bis Ende 2017 weitergeführt werden. Die kantonale Justizleitung wollte mit Unterstützung des Regierungsrates zu den sieben früher bewilligten Stellen noch elf zusätzliche Stellen schaffen. (whr/sda)