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Aargau

Femizid Bergdietikon: 17 Jahre wegen Mordes

Femizid in Bergdietikon: Bezirksgericht verhängt 17 Jahre wegen Mordes

14.06.2024, 15:1414.06.2024, 15:27
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Das Bezirksgericht Baden hat am Freitag einen 49-jährigen Mann des Mordes an seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Es bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte in den frühen Morgenstunden des 25. September 2022 in der Familienwohnung in Bergdietikon AG seine 41-jährige Ehefrau in der Badewanne ertränkt. Auslöser der Tat war nach Aussagen des Beschuldigten ein Handyfoto seiner Frau beim Sex mit einem andern Mann.

Der Schweizer gestand die Tat, machte aber geltend, er habe im Affekt gehandelt. Vor Gericht ging es denn auch zentral um die Qualifizierung der Tat als Totschlag, vorsätzliche Tötung oder Mord. Je nach Einstufung sieht das Gesetz sehr unterschiedliche Strafen vor.

Das Gericht beurteilte die Tat nun als Mord, der unter anderem besondere Skrupellosigkeit oder besondere Grausamkeit voraussetzt. Es folgte damit dem Antrag des Anklägers, der 18 Jahre gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine Qualifizierung als Totschlag und eine Strafe von acht Jahren beantragt. Das Urteil kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden.

Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt
Unter häuslicher Gewalt versteht man körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer Familie oder in einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung.
Betroffene können sich bei den kantonalen Opferhilfestellen melden, die auf der Website der Opferhilfe Schweiz zu finden sind. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und anonym. Sollten sich Frauen zu Hause nicht mehr sicher fühlen, finden sie in Frauenhäusern eine sichere Unterkunft. Weitere Unterstützung bietet das Frauen-Nottelefon. Betroffene Männer können sich an die Anlaufstelle Zwüschehalt oder an das Männerbüro Zürich wenden.
Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.

In Badewanne ertränkt

In der Tatnacht hatte der Beschuldigte gemäss seinen Schilderungen im Badezimmer auf dem Handy seiner Frau das eindeutige Bild gesehen. Die Frau, die in der Badewanne stand und duschte, wollte ihm das Telefon wegnehmen. Es kam zu einem Gerangel.

Die beiden stürzten in die halbvolle Wanne. Er drückte ihr den Kopf so lange unter Wasser, bis sie sich nicht mehr regte. Anschliessend sorgte er dafür, dass die Situation auf Suizid schliessen liess. In der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde jedoch klar, dass die Frau gewürgt und ertränkt worden war. (rbu/sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hosesack
14.06.2024 15:37registriert August 2018
Warum wird so einer nicht ausgeschafft? Reicht Mord nicht um das Bürgerrecht wieder zu entziehen?
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