Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zu den zwei Volksinitiativen zur AHV, die am 3. März an die Urne kommen. Die Initiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente würde die AHV seiner Meinung nach finanziell schwächen. Der von der Renteninitiative verlangte Automatismus bei der Festsetzung des Rentenalters ist dem Bundesrat zu starr.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider präsentierte am Montag vor den Medien in Bern die Argumente der Landesregierung gegen die beiden Initiativen. Beide gingen dem Bundesrat zu weit. Im Kampf gegen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente muss die Sozialdemokratin gegen ihre eigene Partei antreten.
Die 13. Rente würde laut Bundesrat bei der Einführung 2026 Mehrkosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken im Jahr auslösen, 800 Millionen Franken davon zu Lasten des Bundes. Wegen der längeren Lebenserwartung und der Pensionierung der Baby-Boomer, erreichen die Mehrkosten fünf Jahre später fünf Milliarden Franken.
Ein Ja zur Initiative würde in den Augen des Bundesrates die Finanzierungsprobleme der AHV «erheblich verschärfen». Komme die AHV noch früher als ohnehin aus dem finanziellen Gleichgewicht, würde dies den Reformdruck erheblich verschärfen, und das würde das Finden tragfähiger Lösungen erschweren, gab Baume-Schneider zu bedenken.
Darunter zu leiden hätten die Schwächsten, die ohne oder nur mit einer tiefen Rente aus der beruflichen Vorsorge auskommen müssten. «Die AHV ist ein Generationenvertrag», betonte die Sozialministerin zudem. Werde sie stärker belastet, belaste das die Jüngeren.
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente – diese ginge bei einem Ja an alle Pensionierten – macht die Initiative keine Vorgaben. Laut Bundesrat gäbe es mehrere Optionen. Eine erste wären höhere Lohnbeiträge zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern – der Bund geht von zunächst 0,7 Prozentpunkten insgesamt aus.
Würde die Mehrwertsteuer angehoben, leide die Kaufkraft, und das bei ohnehin steigenden Preisen, so Baume-Schneider. Eine Kombination höherer Lohnabzüge und mehr Mehrwertsteuer wäre laut Bundesrat eine weitere Möglichkeit. Oder das Rentenalter würde erneut angehoben. Auch höhere Steuern oder Kürzungen schloss Baume-Schneider nicht aus, um die Mehrkosten für den Bund aufzufangen.
Abgestimmt wird am 3. März auch über die von den Jungfreisinnigen lancierte Renteninitiative. Sie fordert zunächst eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre für alle ab 2028 und bis 2033. Danach muss das Rentenalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Es würde automatisch steigen, wenn die Lebenserwartung wie erwartet zunimmt.
Denn die Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik gehen davon aus, dass die Lebenserwartung weiter steigt – um etwas mehr als einen Monat pro Jahr. Mit dem Automatismus der Initiative läge das Rentenalter im Jahr 2043 bei 67 Jahren, schreibt der Bundesrat.
Zwar würde das Rentenalter 66 ab 2033 die AHV um jährlich zwei Milliarden Franken entlasten, räumt die Landesregierung ein. Dennoch stellt er sich gegen die Initiative. Grund dafür sei der verlangte Automatismus, führte Baume-Schneider aus. Er sei zu starr und: «Er passt nicht zu unserer politischen Kultur.»
Über die sensible Frage des Rentenalters müsse eine politische Diskussion möglich sein, betonte die Bundesrätin. Beim Festlegen des Rentenalters müssten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Einer sei die Wirtschaftslage, ein anderer das Rentenalter in körperlich anstrengenden Berufen, etwa auf dem Bau.
Zum Argument der Befürworter, dass es im Ausland ebenfalls Koppelungen von Rentenalter und Lebenserwartungen gebe, sagte Baume-Schneider, es gebe nur wenige Länder, die einen strikten Automatismus kennen würden.
Der Bundesrat wolle die AHV, die sozialste und solidarischste Versicherung im Land, nicht gefährden, begründete Baume-Schneider die ablehnende Haltung der Regierung zu den Volksinitiativen. Sie plädierte für gezielte Massnahmen für die Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern in finanziell prekärer Lage.
Eine Gelegenheit, solche Massnahmen umzusetzen, sei die vom Parlament bestellte Vorlage zur Stabilisierung der AHV in den Jahren nach 2030. (sda)
Per Gesetz muss die AHV /IV die Grundversorgung sichern, dass ist mit 2400 sfr nicht einmal bei Maximalrente der Fall. Niedriglöhner und Teilzeitler, vor allem Frauen die den Haushalt schmissen, Alte und Kinder "gratis" betreuten, bekommen nicht einmal das.
Die Schweiz hatte genug Geld für Swissair, ubs, cs usw und die Subventionen der reichen pestizidverspritzenden Grossbauern äh eigentlich Agrarkonzerne, die motzenden Schafhalter,aber nicht für die eigene Bevölkerung , die genauso zum Wohlstand beitrugen?
Ich habe beides (RAV und Callcenter) gekündigt und wir sind in unser Haus nach Westafrika ausgewandert. PK habe ich mitgenommen und von der vorgezogenen Rente leben wir gut.
In der Schweiz müsste ich EL beziehen und könnte mir einmal die Woche einen Kaffee auswärts leisten.
Ich habe Glück gehabt, aber was ist mit all den anderen Geringverdienern, welche immer ihre Rechnungen bezahlt haben???