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Frau in Trogen AR wegen mutmasslichem Stiftungsbetrug vor Gericht

Frau in Trogen AR wegen mutmasslichem Stiftungsbetrug vor Gericht

19.05.2025, 11:1719.05.2025, 14:11
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Im Prozess um mutmasslichen Stiftungsbetrug haben am Montagvormittag am Kantonsgericht in Trogen zwei Zeuginnen die Beschuldigte belastet. Gemäss den beiden Frauen soll eine heute 48-Jährige Stiftungsgelder eingestrichen haben, die nicht für sie bestimmt waren.

Die heute 48-jährige Frau sei mit der Idee auf sie zugekommen, Stiftungen um Unterstützungsgelder anzuschreiben. Mit dem Geld hätte sie Material für einen eigenen Coiffeursalon kaufen sollen, sagte eine der Zeuginnen am Kantonsgericht in Trogen aus.

Die Stiftungen bezahlten tatsächlich namhafte Beträge aus, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Gemäss der Zeugin konnte sie jedoch nur Teile dieses Geldes für das Einrichten des Coiffeursalons verwenden. Der Rest sei an die heute 48-jährige Frau gegangen, für die das Stiftungsgeld gemäss der Staatsanwaltschaft aber gar nie vorgesehen war. Sie soll das Geld für ihren Lebensunterhalt verwendet haben.

Die Zeugin, die gemäss eigenen Aussagen Sozialhilfebezügerin war, stand unter starkem psychischem Druck. So zumindest schilderte sie es an der Verhandlung teilweise unter Tränen. «Sie hat mich richtig geplagt. Sie hat mich richtig fertig gemacht», so die Zeugin über die Beschuldigte. Diese habe immer wieder Drohungen ausgesprochen, deshalb habe sie einen Teil des für sie bestimmen Geldes an die heute 48-jährige übergeben «müssen.»

Anklageschrift von über 100 Seiten

Auch eine zweite Zeugin belastete die Beschuldigte. Sie habe zwischen der ersten Zeugin und der Beschuldigten in einem Streit vermittelt. Gemäss der zweiten Zeugin nahm die Beschuldigte 50 Prozent des ausbezahlten Stiftungsgeldes an sich.

Über drei Jahre hinweg soll die in Appenzell Ausserrhoden wohnhafte Beschuldigte über 1000 Stiftungen angeschrieben haben und sich aufgrund falscher Angaben Gelder erschlichen haben. Es ist der zentrale Vorwurf in der über 100 Seiten langen Anklageschrift der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft.

Diese wirft der Frau darüber hinaus unter anderem die Erpressung von Geschäftspartnern, mehrfache Urkundenfälschung, Nötigung und Sozialhilfebetrug vor. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dab/sda)

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