Diese Medaille hat drei Seiten. Die eine glänzt: Gut 55'000 Personen mit gesundheitlichen Problemen hat die Invalidenversicherung (IV) vergangenes Jahr unterstützt, um wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Das sind drei Mal mehr Menschen als vor fünfzehn Jahren. Die Kosten haben sich derweil lediglich auf 886 Millionen Franken verdoppelt.
Und vor allem freute sich der Bund jüngst in einer Mitteilung, dass knapp zwei Drittel der von der IV unterstützten Personen 2023 wieder eine Anstellung gefunden haben. Oder dass sie zumindest erwerbsfähig und damit auf Jobsuche waren.
Denn es ist nicht lange her, dass die IV von allen Seiten heftig kritisiert wurde, zu wenig für die Integration der Versicherten zu tun. Dass sie lieber Renten zahle, statt Menschen wieder fit zu trimmen für den Arbeitsmarkt.
Doch wer genau hinschaut, dem kann die Kehrseite dieser Erfolgsmeldung nicht verborgen bleiben: Auf dem Weg zur beruflichen Integration setzt die Invalidenversicherung ihre Versicherten nicht nur mächtig unter Druck.
Bei der zweiten Seite dieser Medaille geht es meist um die Berechnung der Renten, die auf Basis der Differenz zwischen dem bisherigen und dem künftigen Lohn berechnet wird. Dabei hat sich die IV jahrelang auf statistisch zu hohe Löhne gestützt - wie sie Gesunde erwirtschaften, Beeinträchtigte aber niemals erzielen können.
Nach jahrelangem Tauziehen sprach die Politik vor bald zwei Jahren aber ein Machtwort: Das Parlament forderte den Bundesrat in seltener Einhelligkeit auf, die IV müsse die Renten künftig realistischer bemessen. Auf dem Buckel der Beeinträchtigten zu sparen, gehe nicht.
Damit zur dritten Seite der Medaille, die bis jetzt vorab in Fachkreisen heiss diskutiert wird. Demnach argumentiert die Invalidenversicherung nicht selten nämlich auch bereits vor dem eigentlichen Rentenentscheid ziemlich weltfremd. «Ohne Bezug zu existierenden beruflichen Anforderungen und realen Arbeitstätigkeiten» werde da entschieden, welche Arbeit einer Person noch zumutbar sei, schreiben Martina Filippo und Philipp Egli in einem eben publizierten Gutachten.
In anderen Worten: Kann einer Person irgendeine andere als die bisherige Arbeit zugemutet werden, spielt es für die IV keine Rolle, ob es den entsprechenden Job überhaupt gibt, geschweige denn eine Stelle frei ist.
So verweist das Bundesgericht in einem Fall auf Museums- oder Parkplatzwächter. Ein ärztlicher Leiter einer IV-Stelle wird in dem Entscheid gar dahin gehend zitiert, etwas «bösartig» gebe es auch den Matratzentester: «Beim einen kannst du den ganzen Tag liegen, beim anderen (Museumswärter, Anm. d. Red.) kannst du sitzen, stehen, laufen, reden, ruhig sein, wie du willst.» Jeder, der sich bewegen könne, «kann das machen».
Das Problem dabei: Viele dieser Jobs gibt es in der Schweiz kaum, oder dann sicher nicht in der erforderlichen Grössenordnung auf dem allgemeinen, sogenannt «ausgeglichenen Arbeitsmarkt».
Dieser Begriff wurde geschaffen, um die Leistungspflicht zwischen der IV und der Arbeitslosenversicherung zu klären. Er definiert aber heute die Möglichkeit, zu arbeiten hypothetisch - also nicht real. Einst sollten mit dem Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarkts konjunkturelle Schwankungen ausgeschlossen werden, so das Gutachten im Auftrag der Rechtsschutz-Versicherung von Coop.
Diese «medizinisch‐theoretische Restarbeitsfähigkeit» werde dann «pauschal unterstellt (‹fingiert›) anstatt im Einzelfall abgeklärt», steht weiter in dem Rechtsgutachten. Damit verliere die berufliche Abklärung an Bedeutung, während der Stellenwert medizinischer Abklärungen deutlich an Gewicht gewinne, kommen die Experten der ZHAW zum Schluss.
Laut Fällen, die dieser Zeitung vorliegen, argumentiert die IV inzwischen regelmässig damit, sie müsse sich eben am «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» orientieren und nicht an den realen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Sprich: Entscheidend ist für die Invalidenversicherung nicht, welche freien, zumutbaren Jobs zur Verfügung stehen. Sondern nur, welche Arbeiten einer Person medizinisch theoretisch zugemutet werden können. Damit gibt es bei der IV also Menschen, die zwischen Stuhl und Bank fallen: Versicherte, die keine Eingliederung erhalten, aber auch keine Rente.
Dass die glänzende Medaille und deren Kehrseite noch eine dritte Seite hat, kommt nun allerdings auch in der Politik an. Jedenfalls ist diesen Donnerstag in der ständerätlichen Gesundheitskommission ein Vorstoss von Sidney Kamerzin traktandiert, welcher eine Korrektur verlangt. Der Walliser Mitte-Nationalrat fordert, die IV müsse sich künftig an den «realen Beschäftigungsmöglichkeiten» orientieren und nicht mehr am theoretischen Begriff des «ausgeglichenen Arbeitsmarkts».
Das wäre nicht nur im Sinn der gesundheitlich beeinträchtigten Personen, die auf die Unterstützung der IV angewiesen sind. Auch die Rechtsexperten erinnern in ihrem Gutachten daran, die Beurteilung und Bemessung der «Fähigkeit, zumutbare Arbeit zu leisten», sei «eine interdisziplinäre Aufgabe». Folglich seien dazu nebst Ärzten auch Rechtsanwender und Spezialisten für die berufliche Integration einzubeziehen. (aargauerzeitung.ch)
Österreich machte dies irgendwie besser. Dort müssen Arbeitgebende, die 25 oder mehr Beschäftigte haben, laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Beschäftigten jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen. Falls das nicht passiert, müssen sie eine Ausgleichstaxe zahlen.