Wer sich im falschen Körper fühlt und beispielsweise eine Geschlechtsumwandlung vornimmt, kann in der Schweiz seit vergangenem Jahr das amtliche Geschlecht wechseln. Dies ist möglich, ohne dass es ein psychologisches oder ärztliches Attest braucht, um die Hindernisse für betroffene Personen zu verringern.
Ein aktueller Fall offenbart nun aber auch das Missbrauchspotenzial dieser unbürokratischen Regelung: Ein 23-Jähriger hat sich umschreiben lassen, obwohl er sich eindeutig als Mann identifiziert und keinerlei echtes Interesse an einer Geschlechtsumwandlung hat. Sein einziger Beweggrund: Er wollte nicht ins Militär einrücken.
Die «Sonntagszeitung» skizziert den Fall. So hat der junge Mann, der anonym bleiben will und Max genannt wird, kurzerhand einen Termin bei seiner Wohngemeinde vereinbart, um sein amtliches Geschlecht zu weiblich zu ändern. Als er die Beamtin traf, habe er sich «wie immer» gekleidet und mit tiefer Stimme gesprochen. Äusserlich ist er dem Bericht zufolge als stereotypischer Mann aufgetreten.
Er habe bei dem Termin keinerlei Fragen beantworten müssen, das ganze Prozedere habe lediglich zwei Minuten gedauert. Seither ist er im Personenregister als Frau registriert. Den männlichen Vornamen konnte er behalten.
Im Privatleben habe er aufgrund der Anpassung bisher keine Probleme gehabt. Niemand wisse von seinem Vorgehen, auch sein Arbeitgeber nicht. Einzig mit den Eltern habe er über mögliche zukünftige Probleme der Eintragsänderung gesprochen, so Max gegenüber der «Sonntagszeitung».
Die Aktion war in Bezug auf den Militärdienst aber erfolglos: Weil der junge Mann die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach der Rekrutierung vornehmen liess, erhielt er dennoch einen Marschbefehl. Laut Armeesprecher Mathias Volken entfällt die Dienstpflicht nur, wenn die Änderung des Geschlechtseintrages während oder vor des Rekrutierungsprozesses vorgenommen wird. Im vorliegenden Fall, nach der Rekrutierung, werde dann aber jeweils das persönliche Gespräch mit der Person gesucht.
Den skizzierten Fall hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter bei der parlamentarischen Debatte im Jahr 2020 ausgeschlossen. Zu gross seien die Auswirkungen auf das private Leben der Person. Bei der porträtierten Person war das laut eigener Aussage bisher nicht der Fall.
Klar ist aber so oder so: Max hat sich mit seinem Vorgehen strafbar gemacht. Das hält das Bundesamt für Justiz in einer Stellungnahme gegenüber der «Sonntagszeitung» fest:
Bei einem entsprechenden Verdacht würden die Umstände abgeklärt und gegebenenfalls ein Korrekturverfahren eingeleitet, so das Bundesamt.
Dem porträtierten Armeeverweigerer Max, der SVP-Mitglied ist und der mit seiner Aktion laut eigener Aussage auch auf «die Absurdität der Regelung» hinweisen wollte, scheint der illegale Charakter seines Vorgehens egal zu sein: Er hat sich einen anderen Weg gesucht, um sich vor dem Militärdienst zu drücken. (con)
Stellt endlich Gleichberechtigung her, in AHV, PK, Militärdienst, Scheidungen etc.
Es wird permanent in den Medien über LGBT…Rechte geklagt und zugleich werden knapp 50% der Bevölkerung diskriminiert. Schlimm!