Hauseigentümer sollen besetzte Liegenschaften auch dann räumen lassen dürfen, wenn sie nicht sofort auf eine Besetzung reagiert haben. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat eine Motion mit diesem Ziel angenommen. Nun muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesänderung vorlegen.
Der Entscheid fiel mit 31 zu 13 Stimmen. Im Falle von Hausbesetzungen bestehe Handlungsbedarf bei der Eigentumsgarantie, erklärte Fabio Abate (FDP/TI) im Namen der Kommission.
Motionär Olivier Feller (FDP/VD) hatte im Nationalrat argumentiert, die Eigentümer hätten heute ungenügende Mittel gegen Hausbesetzungen. Sie müssten nämlich entweder klagen, was kompliziert sei und lange dauere. Oder sie könnten vom Selbsthilferecht Gebrauch machen und die Liegenschaft räumen lassen.
In diesem Fall müssten die Eigentümer aber gemäss Rechtssprechung sofort reagieren und den Hausbesetzern innerhalb von Stunden mitteilen, dass sie nicht geduldet seien. Diese Bedingung sei schwierig zu erfüllen, zum Beispiel wenn die Besetzung nachts erfolge, sagte Feller. Die Reaktionszeit der Eigentümer sollte deshalb verlängert werden.
Eine Minderheit im Ständerat erachtete es nicht als zielführend, im Zivilgesetzbuch (ZGB) starre Fristen einzuführen. Es werde schwierig sein, das heutige Gesetz zu verbessern, sagte Robert Cramer (Grüne/GE). Die Auslegung werde immer im richterlichen Ermessen bleiben. Lösungsansätze sieht die Minderheit vielmehr im kantonalen Polizeirecht.
Gegen die Motion sprach sich auch der Bundesrat aus. Die vom Motionär bemängelte Rechtsprechung existiere gar nicht, rief Justizministerin Simonetta Sommaruga dem Rat in Erinnerung. «Sie suchen nach der Lösung eines Problems, das es so gar nicht gibt.» Es stimme auch nicht, dass der Rechtsweg zu lange dauere.
Dass die Besitzer «sofort» reagieren müssten, sei aus Sicht des Bundesrates nicht wörtlich zu verstehen. Vielmehr würden die zeitlichen Schranken, innerhalb deren Selbsthilfe zulässig sei, nach vernünftigem Ermessen beurteilt. Sommaruga warnte vor einer Annahme der Motion. In diesem Fall müsse der Bundesrat umfassende Massnahmen prüfen, welche auch die Kantone betreffen würden. (sda)