Einer aus Afghanistan stammenden Witwe ist zurecht kein humanitäres Visum erteilt worden, weil sie nicht einer grösseren Gefährdung ausgesetzt ist als der Rest der Bevölkerung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Frau hatte bei der Schweizer Botschaft in Pakistan ein Visums-Gesuch für sich, ihre zwei Töchter und den minderjährigen Sohn eingereicht.
Für die Erteilung eines humanitären Visums muss eine Person unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sein. Eine hypothetische Gefahr reicht nicht. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Grundsatzurteil.
Es bestätigt die Sicht des Staatssekretariats für Migration (SEM), wonach der Afghanin und ihren Kindern keine Visa zu erteilen sind, bloss weil sie über kein männliches Familienoberhaupt verfügen.
Das Merkmal des weiblichen Geschlechts reicht laut Gericht auch unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Afghanistan nicht, um eine Gefährdung zu begründen, wie sie von der Verordnung über die Einreise und Visumserteilung verlangt wird.
Als nicht ausreichend belegt erachtet das Gericht die Ausführungen der Frau, wonach sie Drohbriefe erhalten habe, weil sie nicht die Regeln der Taliban befolgt habe. Auch die Zugehörigkeit zur Ethnie der Hazara vermöge nichts an der Situation zu ändern.
Die Erteilung eines humanitären Visums unterliege anderen Voraussetzungen als die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft beim Asylverfahren, schreibt das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die seit letztem Sommer geltende Praxis für asylsuchende Frauen aus Afghanistan.
Das SEM legte damals eine Praxis fest, wonach Frauen aus Afghanistan als Opfer diskriminierender Gesetzgebung und einer religiös motivierten Verfolgung betrachtet werden. Seit 2012 können allerdings keine Asylgesuche mehr in Schweizer Botschaften im Ausland eingereicht werden.
Dieses Urteil ist abschliessend und kann nicht angefochten werden. (Urteil F-1451/2022 vom 27.3.2024) (leo/sda)
Es gibt genügend andere Länder, die auch sicher sind und vor allem NÄHER geographisch und kulturell. Bei der Ukraine sehe ich uns in der Pflicht zu helfen, bei anderen wie z.B. auch Eritrea nicht wirklich...