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Bundesgerichtsentscheid: Milde Strafen für rasende Neulenker

Der Verkehr staut sich auf der Autobahn A1 vor der Raststaette Deitingen, am Samstag, 7. Dezember 2024 bei Deitingen. Auf der Autobahn A1 zwischen den Verzweigungen Luterbach und Haerkingen gehoeren S ...
Milde Strafen für rasende Neulenker.Bild: keystone

Von diesem Gerichtsentscheid sind alle Neulenker in der Schweiz betroffen

22.01.2025, 12:0022.01.2025, 13:38
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Die seit 2023 möglichen Geldstrafen für Raser ohne einschlägige Verkehrsdelikte in den vorangegangenen zehn Jahren sind auch bei Personen mit weniger langer Erfahrung als Lenker zulässig. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Genfer Motorradfahrers entschieden.

Die neue Bestimmung von Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes kann auch bei Lenkern angewendet werden, die nicht seit mindestens zehn Jahren über einen Fahrausweis verfügen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass der Gesetzgeber mit der Bestimmung dem Richter bei der Bestrafung von Raserdelikten einen gewissen Ermessensspielraum einräumen wollte.

Es lasse sich weder dem Gesetz noch den parlamentarischen Debatten entnehmen, dass die Entscheidung darüber, ob ein Fahrer in den letzten zehn Jahren ein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, vom Zeitpunkt des Erwerbs des Führerausweises abhängt. Auch das Alter des Fahrers spiele dabei keine Rolle. (sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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just_a_name
22.01.2025 13:54registriert Januar 2017
Nicht "Alle Neulenker". Alle die sich nicht an die Geschwindigkeitslimite halten...
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tösstaler
22.01.2025 14:35registriert September 2019
falsches Signal …
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insert_brain_here
22.01.2025 14:37registriert Oktober 2019
Geile Sache, pauschaler Rabatt für das erste schwere Verkehrsdelikt 👍🙄
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