Ein 59-jähriger Iraner hat sich am Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz wegen Mordes verantworten müssen. Er soll im Januar 2023 unter Drogeneinfluss einen 63-jährigen Landsmann niedergestochen haben. Der Beschuldigte gab die Tat zu. Er ist gemäss Gutachten schuldunfähig.
Er habe sich wehren müssen, weil der Bekannte ein Messer in der Hand gehabt und ihm einen Faustschlag versetzt habe, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Es sei Notwehr gewesen. Er sei von ihm benutzt worden und habe ihn jahrelang ertragen müssen.
Der Beschuldigte gab an, vor der Tat vier Nächte nicht geschlafen und die Tat nicht geplant zu haben. «Wenn ich ihn nicht gestoppt hätte, hätte er mich abgestochen.»
Gemäss Baselbieter Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte das Opfer am Morgen des 31. Januar 2023 in dessen Wohnung in Sissach besucht, wo sie gemeinsam im Wohnzimmer Kokain, Heroin und andere Drogen konsumiert hätten. Dabei sei es zu einem Streit gekommen.
Der Beschuldigte habe das Gefühl gehabt, vom Opfer zu wenig Drogen erhalten zu haben, schrieb die Staatsanwaltschaft. Ausserdem habe der 59-Jährige seinem Landsmann vorgeworfen, ihn drogenabhängig gemacht, schlecht behandelt und sein Leben zerstört zu haben.
Als sein Bekannter ins Badezimmer ging, folgte der stark Drogenabhängige ihm mit mehreren Klappmessern. Er habe sich auf ihn gestürzt und «unbeirrt und in verwerflicher Weise» mindestens fünf Mal brutal auf ihn eingestochen, hiess es. Der 63-jährige Iraner verstarb noch am Tatort. Der Beschuldigte stellte sich am Abend in Basel der Polizei.
Der 59-Jährige leidet laut einem Gutachten an paranoide Schizophrenie. Es sei deshalb von einer aufgehobenen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auszugehen, hiess es weiter.
Die Staatsanwältin sprach vor Gericht von einer «eigentlichen Hinrichtung» des Opfers. So habe der Beschuldigte auf den Bauch- und Herzbereich seines Landmanns gestochen und ihm die Kehle durchgeschnitten. Er habe besonders skrupellos und brutal gehandelt, sagte sie.
Wegen Schuldunfähigkeit plädierte sie für die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Auf einen Landesverweis sei zudem zu verzichten.
Der amtliche Verteidiger machte sich für den Tatbestand des Totschlags stark. Es sei kein skrupelloser Mord gewesen, sagte er.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden. (saw/sda)