Es war ein krasser Fall von Schwarzarbeit: In Allschwil schuftete eine Frau aus den Philippinen 16 Jahre lang für jeweils 800 Franken im Monat. Zu den Aufgaben gehörten nicht nur Einkaufen, Kochen und Putzen, sondern auch die Betreuung des betagten Ehepaares, das Setzen von Insulinspritzen und die Gartenpflege rund ums Einfamilienhaus. Ein beachtlicher Teil der 800 Franken sandte die Frau jeweils in die Heimat, um ihre Familie zu unterstützen.
Die Frau durfte gratis in der Einliegerwohnung im Keller des Einfamilienhauses wohnen, nebst dem Logis war auch die Kost «inbegriffen». Die Behörden rechneten dennoch vor, dass die Familie der Frau regulär monatlich mindestens rund 2900 Franken hätten bezahlen müssen. Die Sache flog lediglich deshalb auf, weil die Frau körperlich und psychisch zusammenbrach.
Sohn und Tochter des Ehepaares trugen die illegale Beschäftigung der Frau mit, die ganze Familie erhielt deswegen von der Baselbieter Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen Wuchers, Beschäftigung ohne Bewilligung und Erleichterung des rechtswidrigen Aufenthaltes. Es blieb bei bedingten Geldstrafen, die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig. Unklar blieb, was aus der Philippinerin wurde und ob sie aufgrund der Härtefallregelung in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhält.
Rechtsanwältin Elisabeth Vogel bestätigt nun auf Anfrage, dass die inzwischen 63-jährige Frau bereits in ihre Heimat zurückgekehrt sei. «Meine Mandantin lebt heute bei ihrer Familie in ärmlichen Verhältnissen», so Vogel. Ihrer Meinung nach handelt es sich hier eigentlich um einen Fall von Menschenhandel. «Das Verfahren zeigt einmal mehr, dass es schwierig ist, in Fällen von Menschenhandel die Verantwortlichen straf- und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Dies einerseits, «weil die Opfer vulnerabel sind, andererseits, weil die Kapazitäten der Staatsanwaltschaft für diesen Bereich offenbar nicht ausgebaut sind und die sehr langen Verfahren die Wahrheitsfindung erschweren», so Vogel. Eine lange Verfahrensdauer wirke sich immer auch zu Ungunsten des Opfers aus. Im Sinne einer zügigen Verfahrenserledigung habe man deshalb akzeptiert, dass das Urteil hier lediglich auf Wucher laute. Wucher sei aber nur ein Auffangtatbestand für Menschenhandel, betont Vogel.
Die eingesparten Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft von der Allschwiler Familie mittels Ersatzforderung eingezogen. Wegen der Verjährung konnten allerdings nicht die gesamten Verfahrenskosten auf die Familie überwälzt werden. Immerhin: Vogel bestätigt, dass die Ersatzforderung im Wesentlichen deckungsgleich mit der pauschalen Abgeltungssumme ist, die die Frau nachträglich erhalten hat.
Mit anderen Worten: Mit dem Betrag werden teilweise auch die Verfahrenskosten sowie die Kosten der Opferanwältin gedeckt, den Rest erhält die 63-Jährige. Den genauen Betrag möchte sie nicht nennen, es dürfte sich aber um rund 60'000 Franken handeln.
«Für das Opfer bedeutet dies immerhin den Spatz in der Hand zu haben, aber die Taube auf dem Dach zu belassen. Die sehr hohen Unterbringungskosten zum Schutz des Opfers in der Schweiz sowie die weitergehenden Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft trägt die öffentliche Hand», kritisiert Elisabeth Vogel.
In einem Basler Fall hatte das Bundesgericht vor drei Jahren entschieden, dass selbst bei einer nachträglichen Legalisierung des Aufenthaltes dennoch zwingend ein Strafbefehl wegen des jahrelangen illegalen Aufenthaltes auszustellen sei. Ob das auch in diesem Fall erfolgt, ist noch unklar: Vogel betont, das Verfahren gegen ihre Mandantin wegen illegalen Aufenthaltes sei immer noch hängig. Sie werde aber geltend machen, dass die 63-Jährige selber schwer betroffen sei und deshalb keine Strafe mehr verhängt werden soll.
16 Jahre einen Menschen Ausnutzen/Ausbeuten und dann eine bedingte Geldstrafe 🙄?
und anderseits "..nachträglichen Legalisierung des Aufenthaltes dennoch zwingend ein Strafbefehl wegen des jahrelangen illegalen Aufenthaltes auszustellen sei. Ob das auch in diesem Fall erfolgt, ist noch unklar"
Hier dann keine Verjährung, keine Nachsicht..
Wir reden hier von Beschiss von mehreren
CHF 100'000 und nicht von paar Franken,
Da stelle ich mir die Frage. Hat diese Rechtsprechung mit Bebbifilz zu tun?
Wer sind die "Arbeitgeber"?
Rechtsprechung für Reiche?
Viele Fragen