Mann püriert Leiche seiner Frau mit Mixer – nun will er aus der U-Haft
Im Februar 2024 tötete Thomas L.* in Binningen BL seine Frau K. J., zerstückelte ihren Leichnam und pürierte ihn anschliessend. Seitdem läuft gegen ihn ein Strafverfahren wegen Mordverdachts. Thomas L.* sitzt in Untersuchungshaft. Trotzdem versucht der mutmassliche Täter nun, eine Haftentlassung zu erreichen – wie der jüngste Entscheid des Kantonsgerichts Baselland, der der Zeitung Blick vorliegt, zeigt.
Sperrfrist wegen zu vieler Gesuche
Thomas L.* sitzt seit Mitte Februar 2024 in Untersuchungshaft und sorgt seither der Justiz zufolge für erhebliche Schwierigkeiten, wie kürzlich der «Tages-Anzeiger» berichtete.
Bereits zum vierten Mal in eineinhalb Jahren stellte der Schweizer mit Wurzeln im Kanton Bern am 3. April 2025 ein Gesuch um Haftentlassung – obwohl das Bundesgericht sein erstes Gesuch schon im vergangenen September abgelehnt hatte.
Die Situation eskalierte sogar so weit, dass die Staatsanwaltschaft zunächst eine einmonatige Sperrfrist für weitere Gesuche beantragte – dann aber darauf verzichtete.
Frau mit Pürierstab zermalmt
Am 14. Februar 2024, einem Mittwochmittag, durchsuchen zahlreiche Beamte die Villa des Paares in Binningen BL.
Thomas L.* behauptet, er habe in Notwehr gehandelt: Die Ex-Miss-Schweiz-Finalistin habe ihn mit einem Messer angegriffen, woraufhin er sie erdrosselte habe – bis sie starb.
Was danach geschah, bezeichnet Thomas L.* als «Panik-Reaktion». Die Ermittlungsbehörden sprechen hingegen von «hoher krimineller Energie» und «Kaltblütigkeit»: Er habe Enthaarungscreme auf ihren Kopf aufgetragen, ihren Leichnam mit einer Stichsäge, einem Messer und einer Gartenschere zerstückelt. Teile des Körpers habe er im Waschkeller mit einem Gastropürierstab püriert.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt seither ein Strafverfahren wegen Mordverdachts. Sie sieht keine Hinweise auf Notwehr. Thomas L.* gesteht die Tötung, bestreitet jedoch, Mord begangen zu haben.
Rasierklinge und Schlinge in Zelle gefunden
Thomas L.* ist der Meinung, es gebe keinen Grund mehr, ihn in Untersuchungshaft zu halten. Die Staatsanwaltschaft arbeite nur mit «alten Schauernarrativen». Vor Gericht beschreibt er sich ausführlich als «hilfsbereite und gewaltfreie Person».
Trotzdem wurden während seiner Haft verbotene Waffen bei ihm gefunden: eine Rasierklinge und ein Schnürsenkel, zu einer Schlinge umfunktioniert. Die Baselbieter Behörden sehen hingegen viele Gründe, ihn weiterhin in Haft zu halten: Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr, Wiederholungsgefahr – auch wegen seines psychischen Zustands.
(fak)
