Seit heute Donnerstag zählt der Kanton Basel-Stadt zum Beobachtungsgebiet für die Vogelgrippe. Es umfasst einen drei Kilometer breiten Streifen entlang des Rheinufers. Aufgrund der zunehmenden Vogelgrippe-Fälle hat der Bund das Beobachtungsgebiet ausgeweitet, wie das Gesundheitsdepartement mitteilte.
Wildlebende Wasservögel überwintern wie alle Jahre an den Gewässern. Im November wurde dabei der erste Vogelgrippe-Fall im Kanton Uri festgestellt, es folgten weitere im Thurgau, Schaffhausen und Bern. Betroffen waren bisher ein Schwan und mehrere Möwen.
Daher erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Dezember eine Verordnung über Massnahmen, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dabei wies die Behörde unter anderem Kontroll- und Beobachtungsgebiete aus. Letztere werden nun auch rheinabwärts bis nach Basel ausgeweitet, wie es in der Bundesverordnung heisst.
Für die Bevölkerung besteht aktuell keine Gefahr. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist höchst selten und nur durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Tieren oder Kadavern möglich, wie es im Communiqué heisst. Kranke oder tot aufgefundene Wildvögel sollten daher nicht berührt werden und sollten dem Veterinäramt, der Polizei oder Wildhut mit Angaben zum Fundort gemeldet werden.
Spezifische Massnahmen gelten für Geflügelhalterinnen und -halter. Sie müssen verdächtige Symptome wie etwa Atemwegserkrankungen, Rückgänge in der Legeleistung und verminderte Futter- und Wasseraufnahme unverzüglich bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden.
Auch Sicherheitsmassnahmen wie stalleigene Schuhe oder Händehygiene bleibt besonders zu beachten. Der Tierbestand muss zudem umgehend registriert werden, sofern das bisher noch nicht geschehen ist, wie das Gesundheitsdepartement weiter schreibt.
Ab heute Donnerstag gehört auch der Kanton Aargau zum Beobachtungsgebiet für die Vogelgrippe.
Nach einem ersten Vogelgrippe-Fall im November im Kanton Uri folgten weitere im Thurgau, Schaffhausen und Bern. Betroffen waren bisher ein Schwan und mehrere Möwen. Um die weitere Verbreitung zu verhindern, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Dezember eine Verordnung, die neu auch für das Schweizer Mittelland mit dem Aargau gilt.
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Drei-Kilometer-Uferstreifen von Aare, Limmat, Reuss, Rhein sowie Hallwilersee und Klingnauer Stausee. Geflügelhaltende müssen ihre Tiere dort besonders gut beobachten, Todesfälle aufzeichnen sowie Krankheitssymptome und Seuchenverdachtsfälle ihrer Tierarztpraxis oder direkt dem kantonalen Veterinärdienst melden, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) schreibt.
Wer 50 oder mehr Hühner, Gänse und anderes Hausgeflügel hält, darf seine Tiere nur noch unter Auflagen ins Freie lassen. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind nur eingeschränkt möglich. Die Massnahmen gelten mindestens bis Ende März 2025, wie das DGS schreibt.
Das DGS erinnert daran, dass auch Hobbyhalter mit wenigen Tieren verpflichtet sind, ihre Hühner, Enten, Gänse, Truten, Fasane, Wachteln und so weiter bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau zu melden. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen sei äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt und der Jagdaufsicht gemeldet werden. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier könnten jedoch bedenkenlos konsumiert werden. (rbu/sda)