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Bistum Basel will Missbrauchsfall aufarbeiten und räumt Fehler ein

Der Basler Bischof Felix Gmuer waehrend dem Oekumenischen Gottesdienst in der vollbesetzten Kirche St. Michel anlaesslich der Feierlichkeiten am Samstag, 1. April 2017, in Zug. Die Reformierte und Kat ...
Bichof Felix Gmür.Bild: KEYSTONE

Bistum Basel will Missbrauchsfall aufarbeiten und räumt Fehler ein

18.08.2023, 12:11
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Das Bistum Basel hat Fehler im Umgang mit einem Fall mutmasslicher sexueller Übergriffe eingeräumt. Bischof Felix Gmür anerkennt laut eigenen Angaben Verfahrensfehler und spricht von «einem Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf». Der Fall werde derzeit in Rom geprüft.

Das Bistum Basel mit Sitz in Solothurn reagierte mit der Stellungnahme vom Freitag auf einen Bericht in der neusten Ausgabe der Zeitschrift «Beobachter». Demnach soll ein im Bistum Basel tätiger Aushilfspriester aus Nigeria in den Jahren zwischen 1995 und 1998 eine Minderjährige wiederholt sexuell missbraucht haben.

Im Jahr 2019 meldete das Opfer den Missbrauch der katholischen Kirche. Die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz anerkannte die Frau als Opfer und zahlte ihr eine Entschädigung von 15'000 Franken. Es handle sich um einen «schwerwiegenden Fall». Für den mutmasslichen Täter blieben die Übergriffe jedoch gemäss «Beobachter» folgenlos.

Bistum anerkennt «begangene Fehler»

Der Medienbericht sei für das Bistum Anlass, «begangene Fehler anzuerkennen, sie umgehend zu beheben und zukünftig zu vermeiden», heisst es in der Stellungnahme. Die Verfahrensfehler hätten der betroffenen Person zusätzlichen Schaden zugefügt.

«Der Bischof bedauert dies zutiefst, genauso wie die Tatsache, dass dem Recht der betroffenen Person auf einen würdigen Umgang und ein kirchenrechtlich konformes Verfahren in der Vergangenheit nicht entsprochen wurde», steht in der Stellungnahme weiter. Der Fall werde aktuell in Rom geprüft, damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfahre.

Das Bistum führt den Ablauf des Verfahrens aus seiner Sicht aus. Das Bistum habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Wegen der Verjährung sei diese nicht weiterverfolgt worden.

Auch sei eine kirchliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Dabei werde geprüft, ob genügend Hinweise vorlägen, um ein kirchenrechtliche Strafverfahren zu eröffnen, hält das Bistum fest.

Akten nach Rom gesandt

Der damalige Voruntersuchungsführer war laut Bistum der Meinung, dass dies nicht der Fall sei. Er ging demnach fälschlicherweise davon aus, dass die betroffene Person die eingereichten Dokumente unterzeichnen müsse, damit diese im Verfahren Gültigkeit hätten, wie es weiter heisst.

Daraufhin wurde laut Bistum die Voruntersuchung mangels Unterschriften abgeschlossen - ohne den Fall nach Rom zu melden. Damit sei der zweite Fehler geschehen. Gemäss der kirchenrechtlichen Meldepflicht hätte der Fall zusammen mit den gesamten Akten der zuständigen Behörde in Rom in jedem Fall übermittelt werden müssen.

Deshalb habe Bischof Gmür die Angelegenheit nochmals überprüft und den Fehler behoben. Die Akten seien alle am 4. Juli nach Rom übersandt worden.

Dem Bistum Basel gehören zehn Kantone an: AG, BE, BL, BS, JU, LU, TG, SH, SO und ZG. Es ist mit mehr als einer Million Gläubigen das grösste Bistum der Schweiz.

(yam/sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mocking Bert
18.08.2023 13:42registriert Februar 2022
Diese Akten gehören nicht nach Rom sondern an die Staatsanwaltschaft.
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Stubefuchs
18.08.2023 12:44registriert November 2016
Die Frage ist: ist der Typ jetzt noch Priester im Amt? Darf er irgendwo weitersudeln und gleichzeitig am Sonntag den Gläubigen vorpredigen, wie ein rechtschaffenes Leben zu führen sei?
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bärn
18.08.2023 13:18registriert Juli 2016
woww.... wir haben Fehler gemacht.... und räumen auf. sind das nicht viel zu viele Vorhaben auf einmal? Im Verständnis der Kirche bedeutet das: Wir haben die fehlbaren Personen entfernt ( heisst: sie praktizieren einfach an einem anderen Ort weiter) und somit ist alles OK....
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