Nach Handschlag-Affäre greift das Baselbiet hart durch – Landesverweise «kommen in Frage»
Die Handschlag-Affäre hat im Baselbiet ein Nachspiel. Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) will mittels einer Änderung der Kantonsverfassung und des Bildungsgesetzes härter gegen Integrationsverweigerer vorgehen, wie diese im Interview mit der «Basler Zeitung» (BaZ) sagt.
Schulen in der Pflicht
Geschwind will die Schulbehörden vermehrt in die Pflicht nehmen. So sollen Schulleitungen neu dazu verpflichtet werden, dem Amt für Migration Meldung zu erstatten, wenn sich «Personen oder Familien der Integration grundsätzlich widersetzen». Was das genau heisst, ist noch unklar. Fest steht, dass der Handschlag damit obligatorisch wird.
Denn: Gemäss dem revidierten Bildungsgesetz sind Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, mit ihrem Verhalten die «hiesigen gesellschaftlichen Werte» zu achten. Ausserdem haben sie «an hiesig gängigen Ritualen wie namentlich dem Handschlag» teilzunehmen.
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Das neue Gesetz soll den Migrationsbehörden zudem die Möglichkeit geben, mit Integrationsvereinbarungen auf Verweigerer zu reagieren. Verstossen diese dagegen drohen laut Geschwind Sanktionen: «In Extremfällen kann dies beispielsweise zur Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs führen. Als Ultima ratio kann meines Wissens auch der Landesverweis infrage kommen.»
Volksabstimmung geplant
In der Kantonsverfassung soll zudem verankert werden, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorschriften nicht «von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten» entbinden. Diese Änderung muss jedoch erst vom Volk abgesegnet werden. Damit wird es im Baselbiet zu einem Urnengang kommen.
«Ich erhoffe mir von unserem Vorgehen eine Signalwirkung», sagt Gschwind gegenüber der BaZ. Es müsse allen klar sein, dass man sich bei uns an gewisse Regeln und Gepflogenheiten zu halten hat. (rwy)
