28 Berner Gemeinden respektive regionale Sozialdienste erhalten vom Kanton Bern keine Bonizahlungen für kosteneffizientes Arbeiten in der Sozialhilfe. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Es geht um die Jahre 2015 bis 2017.
In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil weist das Gericht die Beschwerden der 28 Gemeinden oder regionale Sozialdienste gegen eine Verfügung des kantonalen Amts für Integration und Soziales (AIS) ab. Dieses Amt entschied 2020, den bernischen Gemeinden werde für die Jahre 2015 bis 2017 weder ein Malus erhoben noch ein Bonus ausbezahlt.
Zuvor hatte sich die Gemeinde Lyss erfolgreich gegen einen Malus-Entscheid des Kantons Bern gewehrt. Sie hätte einen Malus von 240'000 Franken erhalten sollen, weil ihr Sozialdienst angeblich zu wenig effizient arbeitete. Der Kanton Bern kam im Entscheid zur Lysser Beschwerde zum Schluss, das Bonus-Malus-System sei zu wenig verlässlich.
Dieser Entscheid wird in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil mehrfach erwähnt. Nach dem Entscheid zur Lysser Beschwerde legte der Kanton Bern das Bonus-Malus-System auf Eis. Das umstrittene System hatte der bernische Grosse Rat 2012 eingeführt, um die Gemeinden zum kostenbewussten Handeln anzuspornen.
Bei den 28 Gemeinden oder regionalen Sozialdiensten, die sich vor Verwaltungsgericht gegen den AIS-Entscheid wehrten, handelt es sich laut dem Urteil um solche, welche 2015 bis 2017 voraussichtlich einen Bonus erhalten hätten. (aeg/sda)