Schweiz
Bern

18 Jahre Freiheitsstrafe in Berner Mordfall gefordert

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat einen pädophilen Sozialtherapeuten nachträglich verwahrt. (Archivbild)
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelte am Montag den Berner Mordfall.Bild: KEYSTONE

«Man muss von Elimination reden» – 18 Jahre Freiheitsstrafe in Berner Mordfall gefordert

05.08.2024, 16:49
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Die Staatsanwaltschaft hat am Montag für einen wegen Mordes an seiner Gattin in Kehrsatz bei Bern angeklagten Mann eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert.

Die Indizien würden ein klares Bild der Täterschaft des Angeklagten ergeben. Die Staatsanwaltschaft führte mehrere Indizien ins Feld. So gebe es keine Hinweise auf gravierendere psychische Probleme des Opfers. Einzig der Angeklagte habe diese Behauptung in die Welt gesetzt.

Die junge Frau habe kurz-, mittel- und langfristige Pläne gehabt, wie Reisen, Ausbildung oder Schwangerschaft. Sie sei nicht lebensmüde gewesen.

Auch die Fundsituation der Leiche in der Wohnung in Kehrsatz BE werfe Fragen bezüglich eines Suizides auf. Es gebe keinen Grund, warum die Frau vor einem Suizid Beruhigungsmittel nehmen sollte.

Zudem hätte sie bei einer Selbsthandlung die um den Hals gelegten Kabelbinder vorne zugezogen. Sie seien aber hinten zugezogen worden. Das deute darauf hin, dass eine Täterschaft das von hinten getan habe. Ausserdem hätten Bettdecke und Haare der Toten unnatürlich drapiert gewirkt.

Auch eine Dritttäterschaft sei nicht wahrscheinlich, denn woher hätte ein fremder Eindringling wissen sollen, dass es im Keller in einer Bastelkiste Kabelbinder gebe. Ausserdem fehle das Mobiltelefon des Opfers seit dem Tatmorgen.

Arbeitskollege meldete sich bei der Polizei

Ein Arbeitskollege, der beim Auffinden der Leiche dabei war, habe sich zudem wenig später bei der Polizei gemeldet, weil ihm das Verhalten des Mannes merkwürdig vorgekommen war.

Der mutmassliche Täter habe durchaus ein Motiv gehabt habe, seine Frau zu töten. Er habe eine Fremdbeziehung gehabt und sei unter Druck gestanden, endlich reinen Tisch zu machen. Der Mann sei in seinem Aussageverhalten nicht konstant und bei konkreten Fragen ausweichend.

Die Tat sei skrupellos und egoistisch begangen worden. «Man muss von einer Elimination reden», kam die Staatsanwältin zum Schluss.

(hah/sda)

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