In Moutier BE steht seit Mittwoch eine junge Frau wegen Kindstötung vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, im Januar 2019 ihr Neugeborenes in einen Plastiksack gelegt und auf einem Parkplatz in Reconvilier BE deponiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft verlangte für die 20-jährige Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Verteidigung eine bedingte Geldstrafe. Die Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Sie ist geständig, ihr Neugeborenes getötet oder zumindest dessen Tod in Kauf genommen zu haben.
Den Plastiksack mit dem neugeborenen Baby hatte sie auf einem Schneehaufen abgelegt. Dort fanden Strassenarbeiter das leblose Neugeborene. Untersuchungen zeigten, dass das Kind unverletzt war.
Die junge werdende Mutter hatte ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt. Dementsprechend sei sie bei der Geburt völlig hilflos und verwirrt gewesen, räumte Staatsanwalt Pascal Fischer ein. Trotzdem habe die Frau eigennützig gehandelt.
«Wir brauchen eine Strafe, die etwas härter ausfällt, weil wir damit besser vorankommen», sagte Pascal Fischer mit Blick auf die Zukunft der Angeklagten.
Die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe für eine Mutter, die ihr Kind während oder noch unter dem Einfluss der Geburt umbringt, beträgt maximal drei Jahre.
Für die Verteidigung war der Vorwurf der Kindstötung unstrittig. Anwalt Gwenaël Ponsart forderte, dass seine Mandantin ihre ambulante Therapie fortsetzen könne.
Der biologische Vater des Kindes gab an, bis zum Ende der Beziehung mit der Frau nicht gewusst zu haben, dass die Angeschuldigte schwanger war. Als Privatkläger verlangt er eine Genugtuung. Das Urteil wird am Montag erwartet. (sda)
Was ist geschehen, dass sie die Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt hat, alleine und hilflos gebären musste und verwirrt war?
Sie ist schon gestraft. Bevor man sich über ihre Tat (die ich übrigens alles andere als gutheisse) echauffiert, wäre es von Vorteil, mehr über die Hintergründe zu erfahren. Niemand, der aus einem gesunden Umfeld kommt, wählt den Weg, den die Frau gewählt hat. Eine Geburt an sich kann je nach Umstände traumatisierend sein. Im Falle dieser Frau wohl ganz besonders.
Vlt wusste sie nichts von Babyklappen?
Ich hoffe, ihr wird geholfen.
Es gibt in der Schweiz glaube ich 8 Babyklappen in Spitälern, da kann man die kleinen anonym abgeben. Dort liegt auch ein Zettel od. Umschlag, mit Telefonnummer und anderen infos falls man sich anders überlegt hat. Auch über das vorgehen des Spitals und Behörden wird man aufgeklärt.
Die Babyklappen sind zwar juristische gesehen eigentlich verboten aber ich finde es gut das es Schweiz es trotzdem hat.
In England z.B. gibt es sowas nicht, es ist Verbot und kann eine Gefängnis Strafe mit sich ziehen.
Die Frau hätte eine echt gute Alternative gehabt!