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Der Fall macht die Tagesschau publik: Einem 61-jährigen Häftling droht ein Harnverhalt, womit er nicht mehr urinieren könnte. Mit der bereits bestehenden Harnröhrenverengung ist für ihn jeder Gang zur Toilette eine Qual. «Es ist nicht vorstellbar, dass dieser Zustand auszuhalten ist, bis zum erreichen der Endstrafe», kommt ein Gefängnisarzt zum Schluss. In jedem anderen Fall würde der Mann operiert. In diesem muss er mindestens acht Jahre lang darauf warten – denn er sitzt noch bis 2024 und verfügt über keine Krankenversicherung. Und niemand sonst – auch der Kanton nicht – will die Kosten für den Eingriff übernehmen.
In Schweizer Gefängnissen sitzen gemäss Schätzungen 2000 Häftlinge, die nicht krankenversichert sind. Sie haben keinen Anspruch auf medizinische Behandlung – auch wenn der Gefängnisarzt diese als dringend beurteilt.
Auch in Berner Haftanstalten und Gefängnissen haben viele Gefangene keine Krankenversicherung, wie der Bund schreibt. In der Anstalt Witzwil etwa ein Viertel, im Frauengefängnis in Hindelbank 21 von 107 Insassinnen. Auf dem Thorberg verweist man an den Kanton. Dieser liefert keine Zahlen.
Dass sie ohne Krankenversicherung sind, kommt nicht von ungefähr: Die meisten sind ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in der Schweiz. Für diese müsste der Kanton aufkommen, in dem sie festgenommen wurden. Genau da harzt es, wie Thomas Freytag, Amtsleiter im bernischen Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, sagt: «Wir stellen fest, dass die kantonalen Behörden bei der Kostengutsprache restriktiver werden.»
Mit dieser Forderung steht er nicht allein. Grossrätin Simone Machado Rebmann (Grüne), Mitglied der Sicherheitskommission (SIK) plant einen Vorstoss, um das Thema im Kantonsrat zu lancieren. Auch SIK-Präsident Markus Wenger (EVP) befürwortet eine automatische Krankenversicherung für Gefängnisinsassen – analog zu Asylbewerbern, die mit der Eingabe des Gesuchs gegen Krankheit versichert sind.
Einzig die SVP stellt sich quer. SIK-Mitglied Sabina Geissbühler-Strupler fordert, dass die Insassen selbst für die Prämien aufkommen. Es kann nicht sein, dass sie am Ende besser wegkommen als Working Poor», sagt Geissbühler-Strupler gegenüber dem «Bund». Freytag weist darauf hin, dass sich die Häftlinge mit ihrem im Gefängnis erarbeiteten Lohn schon heute an den Kosten beteiligen. Also nicht einfach dem Kanton auf der Tasche liegen. (rwy)