Seit dem Hamas-Terrorangriff auf Israel vom 7. Oktober herrscht Krieg im Nahen Osten. In der Schweiz ist die Anzahl registrierter antisemitischer Vorfälle seither massiv angestiegen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit intensiv debattiert, ob propalästinensische Demonstrationen in Schweizer Städten verboten werden sollen. Die Berner Stadtregierung bewilligt zwischen dem 17. November und dem 24. Dezember keine Grosskundgebungen in der Innenstadt mehr. Verfassungsrechtler kritisieren den Entscheid mit deutlichen Worten.
Die Stadt Zürich hingegen hat für Samstagnachmittag eine propalästinensische Kundgebung bewilligt. Mario Fehr, parteiloser Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, hat diesen Entscheid gegenüber der NZZ als «fahrlässig» kritisiert. Er spricht sich dafür aus, keine weiteren Palästina-Demos zu bewilligen. «Die propalästinensischen Demonstrationen werden zunehmend radikalisierter und von Extremisten gekapert», sagte Fehr zu CH Media
Ähnlich tönt es bei Philipp Müller (FDP), Fehrs Amtskollegen im Kanton Bern. An der Kundgebung in Bern vom letzten Samstag habe er «radikale Elemente und Einpeitscher» beobachtet, sagte Sicherheitsdirektor Müller in einem Interview mit «Berner Zeitung» und «Bund». Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause (Mitte) hat an derselben Kundgebung unter anderem einen Sarg mit Hakenkreuz und eine Taliban-Fahne gesehen.
Auf Anfrage von CH Media bestätigt die Berner Kantonspolizei nun erstmals, dass im Zusammenhang mit der von Müller und Nause erwähnten Demonstration vom letzten Samstag Strafanzeigen erhoben worden sind.
Gegen eine Person laute die Anzeige auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Hinderung einer Amtshandlung, wie Ramona Mock, Kommunikationschefin der Kantonspolizei Bern, erläutert. «Zwei weitere Personen werden wegen Diskriminierung und Aufforderung zu Hass angezeigt», sagt Mock. Bei allen drei Anzeigen stehen die polizeilichen Abklärungen vor dem Abschluss. Die Rapportierung zuhanden der Staatsanwaltschaft sei indes noch nicht erfolgt.
Auch im Kanton Zürich sind seit dem 7. Oktober vereinzelt Anzeigen eingegangen, bei denen die Erstattenden auf antiisraelische und antisemitische Parolen und Darstellungen hingewiesen haben.
«Der häufigste in den Strafanzeigen geltend gemachte Straftatbestand ist Diskriminierung und Aufruf zu Hass», so Staatsanwalt Erich Wenzinger von der Medienstelle der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft. Diese Anzeigen seien derzeit in Bearbeitung und werden - wie üblich bei Strafanzeigen - «hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz einer Prüfung unterzogen».
Diese Prüfung im Nachgang einer Demonstration in St. Gallen vom 27. Oktober ist bereits abgeschlossen. Gegen Ende der Kundgebung haben dort einige Teilnehmende antiisraelische Parolen skandiert. Zu hören waren unter anderem die umstrittenen Rufe «From the river to the sea, Palestine will be free» sowie «Intifada bis zum Sieg». Die Stadtpolizei St. Gallen kündigte strafrechtliche Untersuchungen an.
Wie das Nachrichtenportal FM1 am Donnerstag berichtet, ist die Stadtpolizei zum Schluss gekommen, dass die Aussagen nicht als antisemitisch im Sinne des Strafgesetzbuchs einzustufen seien und sich eine Weiterverfolgung erübrige. «Es wird keine Anzeigen wegen der gerufenen Parolen geben», so Polizeisprecher Dyonis Widmer. Eine Person werde jedoch wegen Verstoss gegen das Vermummungsverbot angezeigt.
Aber Hamas möchte das nicht! Mit Geld aus dem Iran und aus Katar sowie unseren Hilfsgütern opfern sie die Zivilbevölkerung als Bauern und wähnen sich in einem heiligen Krieg.
Und in Europa skandieren Menschen, dass das alles Israels schuld ist und dass Israel keine Daseinsberechtigung hat. Ich versteh die Welt nicht.