Trotz Wohnungskrise: Mieter sollen bei Eigenbedarf schneller die Wohnungen räumen
Der Nationalrat hielt eine Gesetzesvorlage gut, die es Vermietern oder Familienangehörigen vereinfacht, vermietete Räumlichkeiten für den Eigenbedarf anzumelden.
Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem «dringenden» Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer «einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf» geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.
Diese Vorlage stammt von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats und geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Tessiner FDP-Nationalrats Giovanni Merlini zurück. Die Vorlage wurde vom Bundesrat bekämpft, doch mit den Stimmen der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion angenommen. Sie geht noch an den Ständerat.
Die Befürworter sprachen von einer kleinen Anpassung, welche auch den Bedürfnissen der Mieterschaft gerecht würde. Die Gegner sagten, das Ungleichgewicht im Mietrecht würde sich mit dieser unnötigen Anpassung weiter zugunsten der Immobilienbesitzer verschieben.
Der Schweizer Mieterverband kündigte schon am Montag «mehrere Referenden» an, falls sich das Parlament für eine Verschärfung des Mietrechts ausspreche. Am Donnerstag kommt eine weitere Mietrechtsvorlage in den Nationalrat.
(yam/sda)