Schweiz
Waffen

Hundeangriff im Wallis: Spital und Polizei uneins über Verletzungsgrad

Hund attackiert Kind im Wallis – Spital und Polizei uneins über Grad der Verletzungen

Nach einer heftigen Hundeattacke auf ein Kind im Wallis stuft das Spital dessen Verletzungen als «schwer» und die Polizei als «leicht» ein. Jetzt fragt die Lokalzeitung, ob diese Diskrepanz daher rührt, dass der Hund einem Polizisten gehört.
06.10.2025, 17:2506.10.2025, 17:58
27.05.2020, Niedersachsen, Rastede: Diensthund Simba, ein belgischer Sch
Das Kind wurde vom belgischen Schäferhund seines Nachbarn angegriffen. Bild: DPA

Am 4. November 2024 ist im Wallis ein siebenjähriges Kind auf dem Heimweg vom Hund seines Nachbarn «zu Boden geworfen» und «in Gesäss und Kopf gebissen» worden, wie der Walliser Bote schreibt. «Blutüberströmt» wurde es von der Nachbarin die 300 Meter nach Hause getragen, später wurde es in der Notaufnahme in Visp notoperiert.

Seit dem Angriff leidet das Kind unter Albträumen, in denen unter anderem der Teufel hinter ihm her rennt und ihm in den Kopf beisst. Der psychische Zustand des Kindes hat sich zusätzlich verschlechtert, als der Hund nach drei Monaten Fremdplatzierung wieder zu seinem Besitzer zurückgekehrt ist. Sowohl das kantonale Veterinäramt als auch der Armeechef für Hundewesen empfahl dem Besitzer die Einschläferung des Hundes. Das ist nicht passiert.

Die Spitalunterlagen, die der «Walliser Bote» einsehen konnte, dokumentierten mehrere «klaffende» Kopfwunden, die «bis maximal acht Zentimeter» lang waren sowie «bis auf Schädelkalotte» reichten. Neben weiteren teils grossen klaffenden Bissverletzungen und Schürfwunden am ganzen Körper war ausserdem ein Arm gebrochen.

Die Verletzungen, die das Kind davon trug, stuften die Ärzte als «schwer», die Polizei als «leicht» ein.

Warum diese Diskrepanz? Weil der belgische Schäferhund ein ausgebildeter Schutzhund der Schweizer Armee ist und einem Mitarbeiter der Walliser Kantonspolizei gehört? Und wieso wurde der Hund noch nicht eingeschläfert?

Diese Fragen wirft aktuell der Walliser Bote in seiner Berichterstattung auf, bekommt darauf aber keine Antworten. Die Medienstelle der Walliser Kantonspolizei antwortet lediglich: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat in diesem Fall eine Untersuchung eingeleitet. Für weitere Auskünfte verweisen wir Sie an die genannte Stelle.»

(lyn)

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HARPHYIE
06.10.2025 17:41registriert Mai 2020
Ich weiss der Vergleich hinkt......aber wäre es ein Wolf, dann wäre der Fall klar wie Wasser.....

Dass ein Tier nach einem solchen Vorfall eingeschläfert gehört, daüber sollte man nicht mal diskutieren müssen!
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Phrosch
06.10.2025 17:46registriert Dezember 2015
Unter leichten Bissverletzungen würde ich so etwas wie eine Fleischwunde in der Wade oder am Arm verstehen. Die Beschreibung des Spitals klingt jedoch sehr heftig, besonders such, weil das Kind offenbar am Kopf gebissen wurde. Der traumatische Aspekt müsste doch in die Beurteilung auch der Polizei mit einfliessen. Ich hoffe sehr, dass der Junge eine gute Betreuung hat und das alles irgendwann verarbeiten kann.
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HugiHans
06.10.2025 17:48registriert Juli 2018
Ähm, meinte die Regel sei: Ambulant am Umfallort versorgt = leichtverletzt, schwerverletzt (oder Verdacht dazu) = Spital. Knochenbruch und Kopfverletzung sollten wohl auch für einen Laien als schwere Verletzung erkannt werden. Schlussendlich ist es aber irrelevant, da für allfällige Sanktionen der Staatsanwaltschaft gegen den Hundehalter der Arztbericht massgeblich ist.
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