Hund attackiert Kind im Wallis – Spital und Polizei uneins über Grad der Verletzungen
Am 4. November 2024 ist im Wallis ein siebenjähriges Kind auf dem Heimweg vom Hund seines Nachbarn «zu Boden geworfen» und «in Gesäss und Kopf gebissen» worden, wie der Walliser Bote schreibt. «Blutüberströmt» wurde es von der Nachbarin die 300 Meter nach Hause getragen, später wurde es in der Notaufnahme in Visp notoperiert.
Seit dem Angriff leidet das Kind unter Albträumen, in denen unter anderem der Teufel hinter ihm her rennt und ihm in den Kopf beisst. Der psychische Zustand des Kindes hat sich zusätzlich verschlechtert, als der Hund nach drei Monaten Fremdplatzierung wieder zu seinem Besitzer zurückgekehrt ist. Sowohl das kantonale Veterinäramt als auch der Armeechef für Hundewesen empfahl dem Besitzer die Einschläferung des Hundes. Das ist nicht passiert.
Die Spitalunterlagen, die der «Walliser Bote» einsehen konnte, dokumentierten mehrere «klaffende» Kopfwunden, die «bis maximal acht Zentimeter» lang waren sowie «bis auf Schädelkalotte» reichten. Neben weiteren teils grossen klaffenden Bissverletzungen und Schürfwunden am ganzen Körper war ausserdem ein Arm gebrochen.
Die Verletzungen, die das Kind davon trug, stuften die Ärzte als «schwer», die Polizei als «leicht» ein.
Warum diese Diskrepanz? Weil der belgische Schäferhund ein ausgebildeter Schutzhund der Schweizer Armee ist und einem Mitarbeiter der Walliser Kantonspolizei gehört? Und wieso wurde der Hund noch nicht eingeschläfert?
Diese Fragen wirft aktuell der Walliser Bote in seiner Berichterstattung auf, bekommt darauf aber keine Antworten. Die Medienstelle der Walliser Kantonspolizei antwortet lediglich: «Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat in diesem Fall eine Untersuchung eingeleitet. Für weitere Auskünfte verweisen wir Sie an die genannte Stelle.»
(lyn)