Die Schweiz braucht neue Verträge für den F-35-Deal mit den USA
Die Schweiz muss die Verträge mit den USA zur Beschaffung der F-35-Kampfjets neu einfädeln. Das berichten die Tamedia-Zeitungen. Grund dafür ist der Entscheid des Bundesrats, weniger Jets zu kaufen, als zunächst mit den USA vereinbart worden war.
Wie das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) gegenüber Tamedia sagt, sei keine «grundlegende Neuverhandlung» des Vertrags erforderlich. Eine Anpassung brauche es neben der in den Verträgen festgehaltenen Anzahl Flugzeuge bei den Zahlungsplänen. «Diese müssen so angepasst werden, dass sie mit dem verfügbaren Kostenrahmen übereinstimmen», so Armasuisse.
Die Anpassung der Verträge birgt gemäss Tamedia einige Risiken. Konkret genannt wird die Unberechenbarkeit der US-Regierung unter Donald Trump, nicht zuletzt auch bei Deals für Armeematerial. Zuletzt wurde etwa klar, dass sich die Auslieferung des Boden-Luftabwehrsystems Patriot verzögert.
Bund erwartet keine Komplikationen
Auch bei den F-35-Jets gibt es eine hohe Nachfrage. Dennoch erwarte das Verteidigungsdepartement keine Komplikationen, heisst es im Bericht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich die USA bei den F-35 nicht an den Lieferplan halten würden. Zudem würden Verträge über Beschaffungen über die USA eine gewisse Flexibilität vorsehen.
Die Schweiz hatte ursprünglich geplant, 36 F-35-Jets von den USA zu kaufen. Diese Anzahl ist in den Verträgen festgehalten. Aufgrund anfallender Mehrkosten pro Jet entschied sich der Bund Anfang März aber definitiv für eine kleinere Anzahl Jets. Aktuell plant der Bund, 30 Jets zu beschaffen. Dafür ist aber ein Zusatzkredit von knapp 400 Millionen Franken nötig, der zuerst vom Parlament gebilligt werden muss.
Wie viele F-35 es am Ende werden, muss die Schweiz gemäss Tamedia den USA spätestens im zweiten Quartal 2027 mitteilen. Die USA seien über die geänderte Bestellmenge informiert, heisst es. Sanktionen erwartet Armasuisse wegen der Änderung derweil nicht. Der Deal erlaube eine «Anpassung des Lieferumfangs ohne Vertragsstrafe, sofern die endgültige Anzahl Flugzeuge fristgerecht definiert wird», heisst es. (dab)
