Beat Jans stellt nach 100 Tagen im Amt seine 9 Schwerpunkte vor
Plätze für Asyl-Suchende
Auf die Schweiz könnten gemäss Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM) im laufenden Jahr bis zu rund 40'000 Asylgesuche zukommen – ein grosser Teil davon in der zweiten Jahreshälfte.
Hinzu kommen weiterhin monatlich 1300 bis 3000 Schutzsuchende aus der Ukraine. Ein Schwerpunkt ist deshalb die Suche nach genügend Unterbringungskapazitäten beziehungsweise -reserven.
Im obersten Szenario werden mindestens 10'000 zusätzliche Unterbringungsplätze benötigt. Es stehen heisse Diskussionen mit Kantonen, Gemeinden und der Armee bevor.
Schnellere Asylverfahren
Damit der Berg pendenter Asylgesuche nicht höher wird, kündigte Justizminister Jans Anfang Jahr Massnahmen an. So sollen die 24-Stunden-Verfahren zur Reduktion von Asylgesuchen aus Herkunftsstaaten mit sehr tiefer Schutzquote schweizweit eingeführt werden.
Zudem könnte die Entgegennahme von Asylgesuchen zeitlich und örtlich eingeschränkt werden. Ausserdem sollen Personen aus Herkunftsstaaten mit tiefer Asylgewährungsquote künftig ein Asylgesuch schriftlich begründet einreichen. Das Reformpaket soll noch im kommenden Jahr vom Bundesrat behandelt werden.
Mehr Rückführungen
Die Schweiz zählt zu den Staaten Europas, die am meisten Personen mit negativem Asylentscheid in ihr Heimatland zurückführen. Sie hat 66 Vereinbarungen im Rückkehrbereich abgeschlossen.
Diese Politik möchte Bundesrat Jans fortführen. Er strebt weitere Rückübernahmeabkommen, Migrationsabkommen oder Migrationspartnerschaften an.
Gesundheit bei Schutzsuchenden
Personen im Asylverfahren werden schon heute medizinisch und psychologisch betreut. Beim Thema psychische Gesundheit sind laut Jans weitere Massnahmen zusätzlich in Abklärung oder werden pilotiert.
Es geht hier etwa um niederschwellige Massnahmen, um Asylsuchende zu unterstützen, ihre psychischen Leiden besser zu verstehen und damit umzugehen. Zusätzlich sollen auch neue, spezialisierte Pflegefachpersonen in den Bundesasylzentren eingesetzt werden.
Extremismus und Terrorismus bekämpfen
Gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus sind bereits verschiedene Gesetze in Kraft. Neben dem geplanten Verbot der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas plant Justizminister Jans weitere Massnahmen. So soll der interkantonale polizeiliche Datenaustausch vereinfacht werden.
Auf EU-Ebene laufen zudem Arbeiten, um die sogenannte Interoperabilität (oder Vernetzung) verschiedener Informationssysteme der EU zu gewährleisten.
Der Bundesrat will zudem noch in diesem Jahr die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschieden – ein Instrument, das der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden helfen soll, gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität besser vorzugehen.
Kampf gegen die Mafia
Drogenkartelle, Geldautomatensprengungen, Menschenhandel: Die organisierte Kriminalität macht auch vor der Schweiz nicht Halt. Mit Prävention, Strafverfolgung und Kooperation mit Nachbarländern soll dagegen vorgegangen werden.
Es stehen in den kommenden Jahren verschiedene Reformen an, etwa bei den polizeilichen Informationssystemen des Bundes, beim Geldwäschereigesetz und beim neuen Transparenzregister.
Opferhilfe verstärken
Bundesrat und Parlament wollen die medizinische Versorgung von Gewaltopfern, insbesondere bei häuslicher oder sexueller Gewalt, weiter verstärken. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zur Revision des Opferhilfegesetzes voraussichtlich im Herbst 2024 eröffnen.
Darin sollen der Grundsatz der medizinischen Notversorgung sowie bestimmte Leistungen festgelegt werden, etwa die Erstellung einer gerichtsmedizinischen Dokumentation. Zudem geht es um einheitliche Qualitätsstandards für die medizinische Versorgung von Gewaltopfern.
Tiefere Privatverschuldung
erschuldete Personen sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Das fordert das Parlament. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft voraussichtlich bis Ende 2024 verabschieden.
Bei Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen soll in Zukunft ein sogenanntes vereinfachtes Nachlassverfahren möglich werden. Für hoffnungslos verschuldete Privatpersonen steht ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren im Raum.
Weniger Konflikte bei Trennungen
Bundesrat und Parlament ist es ein Anliegen, familienrechtliche Verfahren im Interesse der Kinder zu verbessern. Trennungskonflikte sollen mit einem zeitgemässen Familienverfahrensrecht entschärft werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2025 einen Bericht für eine mögliche Revision vorlegen. Zur Debatte stehen etwa Instrumente wie eine frühzeitige Mediation oder eine angeordnete Beratung bei Trennungen und Scheidungen.