Schweiz
Bundesrat

2. und 3. Säule sollen doch weniger hoch besteuert werden als geplant

ARCHIVBILD - ZUR FDP-BUNDESRATSKANDIDATIN KARIN KELLER-SUTER STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Karin Keller-Sutter (FDP-SG) spricht waehrend einer Debatte im Staenderat, am Don ...
Finanzministerin Karin Keller-Sutter.Bild: KEYSTONE

2. und 3. Säule sollen weniger hoch besteuert werden als geplant

29.01.2025, 14:1929.01.2025, 17:11

Der Bundesrat muss sparen. Mit einem «Entlastungspaket», welches 59 Massnahmen enthält, soll der Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlastet und wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

Am Mittwoch hat der Bundesrat dieses Paket in die Vernehmlassung geschickt. Bis am 5. Mai können sich Verbände, Kantone, Parteien und Privatpersonen zu den geplanten Massnahmen äussern.

Eine der vorgesehenen Massnahmen ist eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule. Als der Vorschlag im September konkretisiert wurde, war der Aufschrei gross:

Nun gibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt, dass das Modell der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst wurde. Zwar sollen Kapitalbezüge immer noch höher besteuert werden, aber nicht mehr so hoch wie geplant.

Demnach sollen «Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst».

Weiter heisst es: «Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert.»

Gemäss dem Bund sollen diese Massnahmen Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken generieren, statt wie ursprünglich geplant 280 Millionen Franken.

Die Änderungen würden vor allem Gutverdiener und der Mittelstand spüren. Grossverdiener würden bis zu viermal so viel Steuern bezahlen müssen, der Mittelstand etwa doppelt so viel. Menschen mit einem niedrigen Einkommen hingegen würden leicht profitieren.

Der Bundesrat schreibt dazu:

«Diese Tarifgestaltung hat zur Folge, dass die typischerweise tieferen Bezüge aus der Säule 3a weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert werden. Dies gilt selbst für grössere Guthaben, sofern diese gestaffelt auf mehrere Jahre verteilt bezogen werden können. Somit trifft die Reform vor allem grössere Kapitalbezüge aus der 2. Säule und in einem deutlich geringeren Ausmass Kapitalbezüge von Selbstständigerwerbenden ohne Pensionskasse, bei denen die Säule 3a Ersatz für die fehlende 2. Säule ist.»
Bundesrat

(ome)

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