Der Bundesrat hat am Mittwoch das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 verabschiedet. Dieses sieht jährliche Entlastungen des Bundeshaushalts von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken vor. Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an umfangreichen Sparmassnahmen fest. Punktuell hat er jedoch Änderungen vorgenommen.
Stärker betroffen als vorgesehen sind die Bundesangestellten. Sie erhalten 2017 keine generellen Lohnerhöhungen. Der Bundesrat hat die Mittel dafür aus dem Voranschlag gestrichen. Das bringt eine zusätzliche Entlastung von rund 28 Millionen Franken. Damit komme er der Forderung nach höheren Kürzungen im Eigenbereich entgegen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.
Das Sparprogramm wird laut dem Bundesrat jedoch nicht ausreichen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Ab 2018 drohten strukturelle Defizite von bis zu 1,5 Milliarden Franken, schreibt das Finanzdepartement (EFD). Der Bundesrat werde deshalb in den kommenden Wochen weitere Sanierungsmassnahmen beschliessen.
Nötig ist das laut dem Bundesrat zum einen wegen der steigenden Asylausgaben, zum anderen wegen Parlamentsbeschlüssen zu Armee, Altersvorsorge, Strassenverkehr und Unternehmenssteuern.
Schon das aktuelle Sparprogramm ist heftig umstritten, wie die Vernehmlassung gezeigt hat. Kaum eine Massnahme habe einhellige Zustimmung geerntet, stellt das EFD fest. Auf manche Wünsche ist der Bundesrat nun eingegangen.
Die grösste Änderung betrifft die Armee. Weil das Parlament einen vierjährigen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken beschlossen hat, muss die Armee in den Jahren 2018 und 2019 nicht sparen. Der Bundesrat hat die Sparaufträge im Umfang von 81 beziehungsweise 31 Millionen Franken gestrichen.
Weiter will er auf Massnahmen verzichten, welche die kantonalen Haushalte stark belastet hätten. So wird die Indexierung der Kantonseinlage in den Bahninfrastrukturfonds leicht angepasst. Auch verzichtet der Bundesrat auf die Anpassung des Bundesbeitrags an die Ergänzungsleistungen.
Vom Sparprogramm überproportional betroffen ist die internationale Zusammenarbeit, welche die Entwicklungshilfe umfasst. Sie trägt einen Anteil am Sparpaket von rund 26 Prozent. Ihr Anteil an den ungebundenen Bundesausgaben beträgt 13 Prozent. Hier hat der Bundesrat keine Änderungen vorgenommen.
Etwas weniger sparen als geplant will der Bundesrat bei der Bildung und Forschung. Deren Anteil am Sparpaket beträgt rund 18 Prozent. Die Landwirtschaft hat einen Anteil von 10 Prozent. Die Kürzungen in der Landwirtschaft sollen vor allem bei den Direktzahlungen erfolgen. Weil die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe zurückgeht, würden die Subventionen pro Betrieb aber nicht abnehmen. (whr/sda)