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Coronavirus

Corona: Bund muss Impfverträge offenlegen

Schluss mit Schwarzmalen: Bund muss Corona-Impfverträge offenlegen

Übernimmt der Bund alle Haftungsrisiken? Hat er mit den Impfstoffherstellern gut verhandelt? Antworten auf diese Fragen rücken in Griffnähe. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet den Bund zu Transparenz.
18.02.2026, 08:1518.02.2026, 08:15
Kari Kälin

Maskenpflicht, geschlossene Restaurants, Impfzelte, Versammlungsverbote: Während der Coronapandemie haben die Behörden zugunsten der öffentlichen Gesundheit einschneidende Massnahmen verhängt. Mit dem Covid-Zertifikat verlangten sie Auskunft über den Immunitätsstatus der Bürgerinnen und Bürger.

Auszug aus dem Vertrag des Bundes mit dem Hersteller Novavax: Die Ausführungen zum Thema Haftungsbegrenzung sind geschwärzt.
Auszug aus dem Vertrag des Bundes mit dem Hersteller Novavax: Die Ausführungen zum Thema Haftungsbegrenzung sind geschwärzt.Screenshot / BAG

Mit Transparenz in eigener Sache hingegen tut sich der Bund schwer. Das Bundesamt für Gesundheit weigert sich standhaft, die Verträge mit den Impfstoffherstellern ungeschwärzt offenzulegen. Rémy Wyssmann kann ein Lied davon singen. Seit August 2021 kämpft der Solothurner SVP-Nationalrat um die Offenlegung. Als der Bund ein Jahr später die Verträge und Vereinbarungen mit sechs Herstellern, darunter Moderna, Pfizer und Novavax endlich auf seiner Homepage publizierte, dominierte eine Farbe: Schwarz.

Entscheidende Passagen zu Preis, Lieferkonditionen oder Haftungsfragen waren unkenntlich gemacht. Entgegen der Empfehlung von Adrian Lobsiger, des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, betrieben die Behörden weiterhin Geheimniskrämerei. Der Bund argumentierte, als kleines Land befinde sich die Schweiz in einer schwachen Verhandlungsposition. Wenn sie als Speerspitze vorangehe und die Verträge offenlege, könnten die Hersteller unser Land künftig erst verspätet beliefern oder gar nicht erst Verhandlungen führen. Im Wettbewerb um knappen Impfstoff in Zeiten einer Pandemie müssten die Behörden aber die Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen.

FILE - A vial of Moderna COVID-19 vaccine rests on a table at an inoculation station in Jackson, Miss., on July 19, 2022. (AP Photo/Rogelio V. Solis, File)
Moderna Vaccine Study
Eine Ampulle mit dem Covid-19-Impfstoff von Moderna.Bild: keystone

Das Bundesamt für Gesundheit warnte auch davor, mit der Offenlegung der Verträge könnte es Geschäftsgeheimnisse lüften. Kurzum: Der Bund fürchtete, mittels Transparenz könnte er die Hersteller vergraulen und bei der Impfstoffbeschaffung ins Hintertreffen geraten.

Hoffen auf Signalwirkung

Doch jetzt muss der Bund Licht in die Verträge zu den Covid-Impfstoffen bringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Beschwerden von Rémy Wyssmann und zwei weiteren Personen gutgeheissen. Die Richter betonen sinngemäss, dass man eine Pandemie auch mit Transparenz zu Handelsverträgen mit Impfstoffherstellern zielkonform bewältigen kann. Es fand keine Hinweise dafür, dass eine Offenlegung den aussenpolitischen Ruf der Schweiz ramponieren könnte, wie es am Dienstag mitteilte. Und ein objektives Geheimhaltungsinteresse bezüglich der strittigen Informationen wie der Preise oder der Haftungsfrage habe der Bund nicht erbracht.

Wyssmann hofft, dass das Urteil eine Signalwirkung für mehr Transparenz entfaltet. Der Fachanwalt für Haftungs- und Versicherungsfragen kritisiert, dass die Tendenz beim Öffentlichkeitsprinzip in den letzten Jahren eher in die andere Richtung zeige. Er vermutet, nicht zuletzt aufgrund von geleakten Verträgen zwischen Impfstoffherstellern und anderen Ländern, dass der Bund alle Haftungsansprüche übernommen hat. «So wird der Gewinn privatisiert und das Risiko auf den Steuerzahler abgewälzt», sagt Wyssmann. Der SVP-Nationalrat ist zudem überzeugt, dass mehr Öffentlichkeit, mehr Transparenz zu besseren Verträgen führt. Er kritisiert den Bund: «Auch unter grossem Zeitdruck darf man nicht so verhandeln.»

Remy Wyssmann, Nationalrat (SO) spricht waehrend der Delegiertenversammlung der Schweizerischen Volkspartei SVP, fotografiert am Samstag, 25. Oktober 2025 in Wimmis. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann.Bild: keystone

Ganz in trockenen Tüchern ist das Ende der Schwarzmalerei indes noch nicht. Der Bund und die betroffenen Impfstoffhersteller haben 30 Tage lang Zeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Bundesamt für Gesundheit teilt mit, es werde die Urteile nun vertieft analysieren und gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

Insgesamt bestellte der Bund während der Pandemie 61 Millionen Impfdosen im Wert von knapp 2,3 Milliarden Franken. Bis Ende der Meldepflicht am 3. Juli 2023 wurden hierzulande 17 Millionen Dosen in die Oberarme gespritzt. Etwa 20 Millionen Dosen im Wert von 1,3 Milliarden Franken musste der Bund entsorgen, wie die «Sonntagszeitung» berichtete. Ein Teil der nicht gebrauchten Impfdosen landete als humanitäre Hilfe im Ausland. Der Bundesrat verteidigte seine Beschaffungsstrategie in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss «erfolgreich». Überschüssige Impfstoffe seien bewusst in Kauf genommen worden, oberste Priorität sei die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewesen. Und: «Die Schweiz setzte auf die weltweit besten Impfstoffe, die zudem jederzeit lieferbar waren.» (aargauerzeitung.ch)

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