Der Bundesrat hat sich für eine Verkürzung der Quarantäne und Isolation ab dem 13. Januar entschieden. Bei der Omikron-Variante hat sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt, begründet der Bund seinen Entscheid.
Trotz kürzerer Quarantäne- und Isolationsdauer rechne man in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Den Kantonen ist es deshalb erlaubt, Ausnahmen von der Isolation und Quarantäne zu gewähren.
Ansonsten gelten folgenden Regeln:
Aber ganz von vorne:
Auf deinem Selbsttest erscheinen zwei rote Linien? Ein positives Ergebnis des Selbsttests löst zunächst erst den Verdacht einer Corona-Ansteckung aus. Deshalb sollte man das Testergebnis mittels eines PCR-Tests in einem Testzentrum, Spital oder in einer Apotheke bestätigen. Bis das Ergebnis vorliegt, muss man in Quarantäne bleiben.
Sollte der Test positiv ausfallen, beginnt die mindestens fünftägige Isolation. Wenn noch andere Personen im selben Haushalt wohnen, muss man sich in einem separaten Zimmer isolieren. Die Isolation kann nach fünf Tagen beendet werden, wenn eine Person 48 Stunden ohne Symptome ist.
Der PCR-Test nach einem positiven Selbsttest ist keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. Es gelten dieselben Isolationsregeln:
Kein PCR-Test und hast auch keine Symptome? Dann kannst du die Selbstisolation fünf Tage nach dem positiven Test beenden.
Und bei Symptomen? Dann kannst du die Selbstisolation nach fünf Tagen beenden, sofern es sich bei den Symptomen nur noch um leichten Husten oder um den Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns handelt.
Sollten Fragen aufkommen, steht das Contact Tracing über die Hotline des Kantons zur Verfügung. Weitere Informationen zur Isolation findest du hier.
In Isolation begeben müssen sich Personen, die positiv mit dem Coronavirus getestet wurden. Quarantäne wird Personen angeordnet, bei denen eine Wahrscheinlichkeit einer Infektion besteht:
Von der Kontaktquarantäne ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind.
Nein. Vom Contact Tracing deines Kantons wirst du entweder eine Isolationsbestätigung oder eine Quarantänebescheinigung erhalten. Die beiden Dokumente gelten als Nachweis für den Arbeitgeber. Solltest du länger krank sein, stellt ihnen der Hausarzt ein Arztzeungis aus.